Blöd gelaufen
Restalkohol von Silvester wird zwei Autofahrern zum Verhängnis

02.01.2019 | Stand 31.07.2023, 19:50 Uhr
−Foto: n/a

Ein Chieminger wurde auf dem Weg zum Frühstücken erwischt, ein junger Waginger in Traunstein geschnappt ...

ERLSTÄTT/TRAUNSTEIN. Am Neujahrstag, auf dem Weg zum Frühstück, wurde in Erlstätt, ein 54-jähriger Chieminger mit seinem Pkw, einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Leider hatte er noch Restalkohol vom Silvesterabend und muss nun, nachdem er einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest absolviert hatte, im neuen Jahr ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld mit einplanen.

Fahranfänger wusste nicht, dass er die 0,00 Promillegrenze beachten muss

Am 1. Januar 2019, gegen 13 Uhr wurde ein Waginger in Traunstein einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte der 18-jährige nicht nur seinen Führschein, sondern auch noch Restalkohol von der Silvesternacht vorweisen.

Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er einem weiteren, gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest zugeführt.

Dem jungen Waginger war nicht bewusst, dass er bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres der 0,00 Promillegrenze unterliegt. Er muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Weiter droht ihm eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.

Berchtesgadener Land