Haftbefehle vollstreckt
Schienenfahnder mit dem richtigen Gespür

25.06.2018 | Stand 04.08.2023, 8:54 Uhr
−Foto: n/a

Ihr gutes Gespür bewiesen die Beamten der PI Fahndung Traunstein/Schiene einmal mehr auf der Zugstrecke München - Salzburg. Neben der Feststellung, dass ein Mann über seine wahre Identität hinwegtäuschen wollte, wurden auch zwei Haftbefehle vollstreckt.

FREILASSING Am Montag, 25. Juni 2018, händigte ein 18-Jähriger bei einer Kontrolle „seinen“ nigerianischen Reisepass und eine deutsche Aufenthaltskarte an die Beamten aus. Bei genauerer Betrachtung ergab ein Abgleich der Person vor Ort mit den Lichtbildern in den Dokumenten jedoch einige Abweichungen.

Obwohl der junge Mann auf diese Ungereimtheiten hingewiesen wurde, bestand er darauf, die in den Dokumenten abgebildete Person zu sein. Die Beamten ließen sich jedoch nicht beirren und nahmen den jungen Mann wegen des Verdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren vorläufig fest. Auf der Dienststelle in Freilassing konnte schnell seine wahre Identität geklärt, sowie der Grund für die versuchte Täuschung festgestellt werden.

Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass gegen den jungen Mann - welcher in Wirklichkeit aus Kamerun stammte - ein Haftbefehl wegen einer Straftat des Ausweismissbrauchs vorlag. In der anschließenden Vernehmung, räumte er seine Verfehlungen umfänglich ein.

Um den offenen Haftbefehl abzuwenden und somit einer Haftstrafe zu entgehen, musste er die geforderte Geldstrafe im vierstelligen Euro-Bereich begleichen. Zudem war für den erneuten Ausweismissbrauch, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro zu erbringen.

Zu seinem Glück konnte die in Salzburg wohnende Lebensgefährtin die gesamte Summe aufbringen und ihm so einen längeren Gefängnisaufenthalt ersparen.

 

Am darauffolgenden Tag endete abrupt die Zugfahrt eines 40jährigen Serben mit der Kontrolle der Schleierfahnder. Ein Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsbestand ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Diesmal konnte die Inhaftierung jedoch nicht durch die Bezahlung einer Geldstrafe abgewendet werden.

Vor mehreren Jahren wurde der Serbe wegen schweren Raubes zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach Verbüßung von mehr als der Hälfte, wurde er ausgewiesen und durfte seit diesem Zeitpunkt nicht mehr ins Bundesgebiet einreisen.

Offensichtlich in der Hoffnung, dass die restliche Strafe mittlerweile verjährt sei, wollte er jetzt wieder zurück nach Deutschland. Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht und so muss er nun die Restfreiheitsstrafe von 3 Jahren und vier Monate in einer Haftanstalt im Bundesgebiet absitzen.

Berchtesgadener Land