Erfolg für Zugfahnder
Jugendlicher mit verbotenen Waffen auf Reisen

23.04.2018 | Stand 20.07.2023, 16:00 Uhr
−Foto: n/a

Ein verbotenes Butterflymesser und einen geladenen Schreckschußrevolver hatte ein 16-jähriger Österreicher bei sich, als er am vergangenen Sonntag, 22. April 2018, im Reisezug RJ 69, auf der Fahrt von München nach Salzburg, einer Kontrolle unterzogen wurde.

FREILASSING Den „Zugfahndern“ der PI Fahndung Traunstein fiel zunächst das in Deutschland nicht erlaubte Butterflymesser auf, das sich in einer Bauchtasche seines Rucksackes befand. Der Jugendliche gab an, vor ca. einer Woche zu seiner in Stuttgart lebenden Freundin gefahren zu sein, und bei der Einreise nach Deutschland schlicht vergessen zu haben das Messer aus dem Rucksack zu nehmen. Im Zuge dessen gab er dann gleich noch etwas zu was er angeblich vergessen hatte, nämlich einen geladenen Schreckschußrevolver der Marke Smith&Wessen. Dieser befand sich in einem Socken eingewickelt am Rucksackboden und war mit 3 Schreckschußmunition und 2 leeren Patronenhülsen geladen. Der Besitz einer solchen Waffe und der dazugehörigen Munition, ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt, die überdies noch über einen kleinen Waffenschein verfügen. Nach einer Anzeigenaufnahme wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz und der Sicherstellung des Revolvers und der Munition, konnte der junge Mann seine Fahrt fortsetzen.

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