Wahre Identität unklar
Falscher Rumäne geht ins Fahndungsnetz

26.03.2018 | Stand 20.07.2023, 18:24 Uhr
−Foto: n/a

Ausgestattet mit einer falschen rumänischen Identitätskarte verfing sich am vergangenen Dienstag, 20. März 2018, ein Georgier im Fahndungsnetz der Bundespolizei.

ANGER Der Mann hatte sich ohne gültige Einreisedokumente seit Ende Dezember 2017 in den neuen Bundesländern aufgehalten und eine Existenz als „EU-Bürger“ aufgebaut. Als selbständiger Bauhilfsarbeiter wollte er, als Beifahrer in einem tschechischen Transporter, zu einer Baustelle ins benachbarte Österreich reisen. Aufmerksame Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung und nahmen ihn noch Ort und Stelle fest.

Da sich der Mann aus der ehemaligen Sowjetrepublik auf der Autobahn in Fahrtrichtung Salzburg - nur wenige Kilometer vor der Anschlussstelle Anger-Süd - befand, übernahmen zuständigkeitshalber die Ermittlungsbeamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein die weitere Sachbearbeitung. Nach Sichtung aller mitgeführten Unterlagen sowie den Einlassungen des Festgenommenen bestand der dringende Verdacht, dass es sich um einen illegalen Georgier handelte. Trotz der mehr als eindeutigen Beweislage leugnete der angeblich 34-Jährige, dessen wahre Identität nach wie vor nicht feststeht, den Tatvorwurf der Urkundenfälschung. Er räumte zwar ein, dass er aus dem Land am Kaukasus stamme, betonte aber, dass er legal in den Besitz der mitgeführten ID-Karte gekommen sei.

Wegen Fluchtgefahr sowie der Schwere der Tatvorwürfe erließ der zuständige Haftrichter - auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein - einen Untersuchungshaftbefehl. Im Anschluss brachten ihn die Schleierfahnder in die nächste JVA. Da der Beschuldigte nur teilgeständig war, warten im vorliegenden Fall noch umfangreiche Ermittlungen auf die Pidinger Fahnder.

Dass auch der Fahrer, ein ebenfalls in Sachsen wohnhafter Deutscher im Alter von 34 Jahren, nicht gänzlich ungeschoren davon kam, lag an der Tatsache, dass er zugriffsbereit im Handschuhfach seines Klein-Lkw einen verbotenen Elektroschocker verstaut hatte. Nach Anzeigenaufnahme wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz durfte er im Anschluss die Weiterreise ins Salzburger Land antreten. Das von den Schleierfahndern aufgefundene „Impulsgerät“ wurde konfisziert.

Berchtesgadener Land