MPU erforderlich
Trotz Führerschein keine Erlaubnis zum Fahren

08.03.2018 | Stand 20.07.2023, 13:58 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwochabend, 07. März 2018, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein einen kroatischen Pkw auf der Autobahn 8 bei Piding. Dieser Pkw war kurz zuvor ins Bundesgebiet eingereist.

PIDING Der Fahrzeuglenker konnte seinen kroatischen Führerschein zur Kontrolle vorlegen. Was er aber nicht wusste, er war nicht berechtigt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Dies lag daran, dass ihm Anfang 2017 wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis durch ein Gericht für neun Monate entzogen worden war. Obwohl seine Sperrfrist bereits im November abgelaufen war, darf er weiterhin keine Pkw in Deutschland lenken. Denn er hatte bislang keinen Antrag auf Zuerkennung seiner kroatischen Fahrerlaubnis gestellt. Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde hätte er erfahren, dass er seine Eignung durch eine medizinisch psychologische Untersuchung nachweisen muss. Nach Anzeigenaufnahme konnte er seine Fahrt ins Bundesgebiet als Beifahrer fortsetzen.

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