Aufenthaltsverbot für Deutschland
Hochzeit schützt vor Strafe nicht

22.01.2018 | Stand 24.07.2023, 18:39 Uhr
−Foto: n/a

Ein 38-jähriger Serbe heiratete kürzlich und hat den Familiennamen seiner Frau angenommen, um der deutschen Justiz aus dem Wege zu gehen.

PIDING Am Freitag, 19. Januar, gegen Mittag, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der Autobahn 8, Richtung Salzburg, an der Rastanlage Piding Süd, ein Fahrzeuggespann. Zugfahrzeug war ein Fiat Ducato mit deutschem Kennzeichen und einem Fahrzeughänger mit serbischer Zulassung. Der Fahrer, ein 38-jähriger serbischer Staatsangehöriger, konnte sich auch ordnungsgemäß mit Reisepass und Führerschein ausweisen.

Nach dem ersten Datenabgleich im Fahndungssystem schien alles in Ordnung zu sein.

Die erfahrenen Beamten recherchierten trotzdem weiter im Polizeicomputer und tatsächlich erschien der Serbe dann in einem anderen Licht.

Es wurde festgestellt, dass er  kein unbekannter bei der Polizei ist. Aktuell wird der Serbe mit zwei Haftbefehlen,wegen wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbunden mit annähernd 4.000 Euro Geldstrafe, gesucht und ausserdem besteht gegen ihn ein Aufenthaltsverbot für Deutschland.

Bei der vor kurzem geschlossenen Ehe des Serben nahm er den Familiennamen seiner Frau an, ließ sich anschließend einen neuen Reisepass und Führerschein, lautend auf seinen „neuen“ Namen, ausstellen, um dadurch seine „wahre Identität“ vor der Polizei zu verschleiern.

Nach der Anzeigenaufnahme wegen illegalem Aufenthalt und die Bezahlung der Geldstrafen musste der serbische Staatsbürger Deutschland verlassen.

Berchtesgadener Land