Polizei Oberbayern Süd gibt Tipps
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

28.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:43 Uhr
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Der Silvestertag rückt näher: Damit das Schießen und Knallen reibungslos abläuft, hat die Polizei Obb-Süd ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.

LANDKREIS BGL/TS Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar feiern Menschen weltweit den Jahreswechsel. Viele freuen sich in der Silvesternacht über das alljährliche Feuerwerk und geben dafür manchmal sehr viel Geld aus. Dabei kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt.

Wie erkennt man zugelassenes Feuerwerk?

Die wichtigsten Merkmale sind das Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer). Neben dem Zeichen muss eine vierstellige Ziffer stehen, z. B. 0598. Ein Beispiel für ein Zulassungszeichen wäre 0589 – F2 – 1234. In der Mitte des Zulassungszeichens steht F2. Dies ist das Zeichen für die Feuerwerkskategorie 2. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben.

Silvesterfeuerwerk sollte man nur in regulären Geschäften kaufen, z. B. Supermärkten. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.

Denn auch das CE-Zeichen kann gefälscht sein. “ Illegales, d. h. in Deutschland verbotenes, Feuerwerk wird oft von „fliegenden“ Händlern (ohne Ladenlokal), z. B. auf Festen oder Veranstaltungen, verkauft. “ Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. “ Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind und unter Umständen sogar lebensgefährlich sein können.

Silvesterfeuerwerk sicher nutzen

“ Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

“ Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

“ Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

“ Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.

“ Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z. B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

“ Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z. B. schwere Flaschen) verwenden.

“ Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

“ Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

“ Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

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