Haftstrafe wegen Bedrohung
Angeklagter verlässt Gericht als freier Mann

20.12.2017 | Stand 13.09.2023, 0:38 Uhr
−Foto: Foto: Jürgen Unterhauser

Er bedrohte seine Ex und deren neuen Ehemann mit einem Messer

FEICHTEN/TRAUNREUT/TRAUNSTEIN. Ein SEK-Kommando nahm in den ersten Stunden des 2. Mai 2017 einen als gewalttätig polizeibekannten 38-jährigen Angestellten in seiner Wohnung in Traunreut fest. Er stand unter dem Verdacht, am Abend zuvor zwei Personen in der Wohnung einer früheren Freundin in Feichten an der Alz mit einem Messer bedroht zu haben.

Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein verhängte am Dienstag sieben Monate Freiheitsstrafe wegen zweifacher Bedrohung und wegen Hausfriedensbruchs. Den Antrag von Staatsanwältin Daniela Bachmayr auf eine Strafe gleicher Höhe, aber mit Unterbringung in der Psychiatrie wies die Kammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel zurück.

Seit der Tat hatte sich der 38-jährige Rumäne in vorläufiger Unterbringung in einem Bezirksklinikum befunden. Unmittelbar nach dem Urteil durfte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Der Grund: Die Unterbringung wurde, wie sonst auch eine Untersuchungshaft, auf die Strafe angerechnet.

Der Angeklagte war am Tatabend an dem Anwesen in Feichten aufgekreuzt. Er fand das Ehepaar, das er dort vermutete, nicht vor. Die beiden waren in einem anderen Haus. Per SMS forderte der 38-Jährige die „Ex“ auf, zu ihm zu kommen.

Anstelle der Frau erschien deren Ehemann. Der musste sich anhören: „Ich töte euch alle.“ Später wollte der Angeklagte im Verlauf des Streits, bei dem auch ein langes Brotmesser eine Rolle spielte, verschiedene Sachen, die er der Frau geschenkt habe, zurück. Er verstaute die Dinge in einer Tasche und ging zu einem Taxi, das zwischenzeitlich die frühere Gefährtin gerufen hatte.

Der Frau, mittlerweile auch an dem Haus eingetroffen, kündigte der 38-Jährige ebenfalls an, er werde sie und ihren Mann umbringen. Die Worte unterstützte er mit einer eindeutigen Geste gegen den Hals. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Der mehrfach und einschlägig vorbestrafte Täter, der zur Tatzeit zudem unter offener Bewährung stand, war in dem Prozess geständig.

Sein Verteidiger, Olav Mitter aus Mühldorf, betonte, sein Mandant habe aus der Vergangenheit gelernt. In Übereinstimmung mit Staatsanwältin Daniela Bachmayr forderte der Anwalt eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Die von der Anklägerin zusätzlich beantragte Unterbringung, empfohlen auch von einem psychiatrischen Sachverständigen, solle aber abgelehnt werden. Dem trug die Sechste Strafkammer Rechnung.

Ob von dem 38-Jährigen in Zukunft „schwerwiegende Straftaten“ zu erwarten seien – dafür existierten „keine konkreten Anhaltspunkte“, begründete der Vorsitzende Richter im Urteil.

Berchtesgadener Land