Einreiseverbot und Haftbefehle
Bundespolizei bringt gesuchten Georgier hinter Gitter

11.12.2017 | Stand 31.07.2023, 18:29 Uhr
−Foto: n/a

Die Bundespolizei hat am Freitag, 8. Dezember, einen Georgier ins Gefängnis eingeliefert. Gegen den polizeibekannten Mann lagen gleich drei Haftbefehle vor.

ROSENHEIM Mit seiner Einreise über die Inntalautobahn verstieß er außerdem gegen ein fünfjähriges Einreiseverbot. Er wurde im Rahmen der Grenzkontrollen festgenommen.

Bei der Überprüfung der Personalien des georgischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten mithilfe des Polizeicomputers fest, dass der 31-Jähige mehrfach aufgrund offener Justizschulden gesucht wurde. Wegen Diebstahls war er im Januar 2017 vom Amtsgericht in Saarlouis zu einer Geldstrafe von 1.080 Euro und im Oktober 2014 vom Amtsgericht in Speyer zu 150 Euro verurteilt worden. Außerdem hatte das Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße im Oktober 2016 wegen eines Vergehens gegen das Asylverfahrensgesetz eine Strafe in Höhe von 1.080 Euro verhängt. Ferner fanden die Beamten heraus, dass er von der Hansestadt Hamburg im September 2016 ausgewiesen worden war. Zugleich wurde ihm untersagt, innerhalb einer Frist von fünf Jahren wieder in die Bundesrepublik zu reisen.

Seine finanziellen Möglichkeiten erlaubten es dem Georgier lediglich, der Forderung einer der drei Justizforderungen mit 150 Euro zu entsprechen. Für die anderen beiden geforderten Beträge fehlte ihm schlicht das nötige „Kleingeld“. Ersatzweise muss er daher eine insgesamt 180-tägige Freiheitsstrafe verbüßen. Aufgrund seiner Rückkehr zeigten die Beamten der Rosenheimer Bundespolizei den Verhafteten wegen unerlaubter Einreise an. Das Rosenheimer Amtsgericht ordnete am Freitagmorgen die Untersuchungshaft des Mannes an. Er wurde in die Mühldorfer Haftanstalt gebracht.

Berchtesgadener Land