Erfolg für Schleierfahnder
Haftbefehle auf der Autobahn vollstreckt

04.12.2017 | Stand 03.08.2023, 23:24 Uhr
−Foto: Foto: olegdudko/123RF

Von der Staatsanwaltschaft Memmingen wird ein 35-Jähriger Deutscher seit letztem Jahr gesucht. Das Hauptzollamt Augsburg ermittelte gegen ihn wegen Betruges und bereits seit 2015 wurde er mit rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 17 Tagen, ersatzweise einer Geldstrafe in Höhe von 680 Euro verurteilt.

PIDING Da sich der Mann aus dem Landkreis Ulm bislang um die Angelegenheit nicht kümmerte, wurde er von der Streife der PI Fahndung zunächst auf die Dienststelle gebeten. Hier entschied er sich, die Geldstrafe zu bezahlen und konnte anschließend zusammen mit seiner Lebensgefährtin die Weiterreise nach Slowenien in den Urlaub fortsetzen.

 

Schlechtere Karten hatte ein 44-jähriger Georgier, der in einem Fernreisebus in der Nacht auf der A8 nach Stuttgart unterwegs war. Der wohnsitzlose Mann kam bereits 2015 als Asylbewerber nach Nordrheinwestfalen und trat seither mehrfach u. a. wegen einem Wohnungseinbruchdiebstahl polizeilich in Erscheinung. Im März 2017 wurde er von der zuständigen Ausländerbehörde zur Ausreise aufgefordert und in die Heimat abgeschoben. Anläßlich seines neuerlichen Einreiseversuches wurde er zudem mit einem aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart konfrontiert. Wegen Erschleichens von Leistungen wurde er zu einer Geldstrafe von 330 Euro, ersatzweise 33 Tage Haft verurteilt. Der mittellose Mann wurde im Laufe des Tages in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ihn erwartet nun zudem eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise.

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