Zwei Festnahmeausschreibungen
Schleierfahnder nehmen „schweren Jungen“ fest

27.11.2017 | Stand 04.08.2023, 0:19 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Kontrolle eines Bulgaren wurde ein Haftbefehl festgestellt, demzufolge er noch eine Restfreiheitsstrafe von über einem Jahr abzusitzen hatte. Darüber hinaus lag gegen ihn ein Aufenthaltsverbot vor. Als „Beifang“ wurde eine geringe Menge Marihuana sichergestellt.

PIDING Am frühen Samstagabend, 25. November, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein, einen Mercedes mit britischer Zulassung auf der Autobahn Richtung Salzburg. Am Steuer saß ein 39 Jahre alter bulgarischer Staatsangehöriger. Eigenen Angaben zufolge, war er auf dem Weg nach Bulgarien.

Die Überprüfung im Polizeicomputer ergab gleich zwei Festnahmeausschreibungen. Er hatte sich in Deutschland mit Gewaltdelikten hervorgetan und dabei unter anderem, seiner Lebensgefährtin mehrfach den Kiefer gebrochen. Deshalb wurde er damals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er einen Großteil der Haftstrafe abgesessen hatte, wurde er 2012 entlassen - eine erneute Einreise nach Deutschland wurde ihm verweigert und ein Aufenthaltsverbot für Deutschland ausgesprochen.

Aufgrund seiner unerlaubten Wiedereinreise nach Deutschland, muss der Bulgare nun seine noch offene Restfreiheitsstrafe von 388 Tagen absitzen.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde zudem noch eine Kleinmenge Marihuana aufgefunden, weswegen die Schleierfahnder den Mann nach dem  Betäubungsmittelgesetz anzeigten, bevor er in eine Haftanstalt eingeliefert wurde.

Berchtesgadener Land