Haftbefehle wegen Rauschgifthandel:
60 Polizisten durchsuchten Traunsteiner Asylbewerberunterkunft

08.11.2017 | Stand 02.08.2023, 16:46 Uhr
−Foto: Foto: FDL/AKI

Am Mittwochmorgen, 8. November, durchsuchten rund 60 Polizeibeamte die Asylbewerberunterkunft in der Seuffertstraße. Hintergrund ist ein bei der Polizeiinspektion Traunstein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Rauschgifthandels mit Cannabisprodukten.

TRAUNSTEIN Bereits seit mehreren Monaten ermitteln Beamte der Polizeiinspektion Traunstein gegen Bewohner der Unterkunft, nachdem sich die Hinweise verdichtet hatten, dass aus der Unterkunft heraus Rauschgift verkauft wird. Durch operative Maßnahmen konnten diese Hinweise soweit erhärtet werden, dass der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Traunstein Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume von acht Bewohnern sowie die allgemein zugänglichen Bereiche erließ. Gegen vier dieser acht Männer wurden von der Staatsanwaltschaft Traunstein zudem Haftbefehle beantragt und vom Ermittlungsrichter erlassen.

Am Mittwochmorgen kurz nach 6 Uhr begann dann die Durchsuchungs- und Festnahmeaktion mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei München und der Operativen Ergänzungsdienste. Die Wohnräume wurden gleichzeitig gesichert und durchsucht. Dabei konnten insgesamt sieben der acht Tatverdächtigen angetroffen werden, darunter alle vier Männer, gegen die ein Haftbefehl bestand.

Bei der Durchsuchung konnten einige Beweismittel sichergestellt werden, Rauschgift selbst wurde hingegen nicht aufgefunden. Die Maßnahmen waren gegen 8.30 Uhr abgeschlossen. Im Anschluss daran durchsuchten die Kräfte noch ein Waldstück am Traunufer als möglichen Lagerort für das Rauschgift. In dem weitläufigen Gebiet konnte allerdings kein Depot ausfindig gemacht werden.

Die Tatverdächtigen sind ein 33-jähriger Äthiopier, ein 21-jähriger Afghane, ein 20-jähriger Afghane, ein 34-jähriger Somalier, ein 22-jähriger Syrer, ein 18-jähriger Syrer, ein 22-jähriger Afghane sowie ein 31-jähriger Afghane. Die Haftbefehle richten sich gegen den 33-jähriger Äthiopier, den 21-jährigen Afghanen, den 34-jährigen Somalier und den 22-jährigen Syrer. Diese vier Männer werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der darüber entscheidet, ob die Haftbefehle in Kraft bleiben oder gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.

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