Im Missbrauchsprozess
Verteidiger legt Revision ein

25.10.2017 | Stand 13.09.2023, 0:47 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Die Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten einschließlich Zahlung eines Schmerzensgelds von 45.000 Euro gegen einen 28-Jährigen aus Traunreut wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs erst siebenjährigen Stieftochter wird nicht rechtskräftig.

TRAUNSTEIN/TRAUNREUT. Der Täter hatte während des Missbrauchs Aufnahmen gemacht und sie ins Netz gestellt, wie er vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein letzte Woche gestanden hatte (wir berichteten). Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, hat nach Beratung mit seinem Mandanten bereits fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Der Angeklagte hatte von den meisten der 29 Missbrauchstaten an der Tochter seiner damaligen Ehefrau in einem Zeitraum von drei Jahren Fotos und Videos angefertigt, die er über Skype anderen Nutzern zugänglich machte.

Weiterhin stellte er die Aufnahmen Dritten über einen Tauschdienst im Internet zur Verfügung. Er bekam dafür Filme und Spiele. Mittlerweile und wohl noch für lange Zeit, wie es in dem zweitägigen Prozess hieß, kursieren die Kinderpornos des inzwischen gerade erst zehnjährigen Mädchens auch im so genannten Darknet. Spezialisten von der Zentralstelle für Cybercrime Bayern in Bamberg hatten die Bilder im Internet aufgespürt und den Kinderschänder im Januar 2017 enttarnt. Ende Januar 2017 wurde der Tatverdächtige öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Wenig später klickten in Traunreut die Handschellen

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