Mit bis zu 280 Sachen
Tschechische Bikerin in Lara Croft-Manier unterwegs

09.07.2020 | Stand 24.07.2023, 13:53 Uhr
−Foto: n/a

Ein Fall von unglaublicher Raserei führte im August letzten Jahres bei Schönbrunn am Lusen zu einem schweren Verkehrsunfall. Vor kurzem wurde das Strafmaß für die Raserin festgelegt.

Schönbrunn am Lusen. In halsbrecherischer Art und Weise reiste am 28. August 2019, vormittags, eine 33-jährige tschechische Motorradfahrerin mit ihrer Honda über den ehemaligen Grenzübergang Philippsreut nach Deutschland ein. Sie war zu ihrer Arbeitsstätte im Bereich Deggendorf unterwegs. Die Bikerin raste dabei mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 280 Stundenkilometer, überholte rücksichtslos an unübersichtlichen Stellen und missachtete sämtliche Verkehrsvorschriften. Ihre Fahrtstrecke führte zunächst über die B 12 auf die B 533 und schließlich auf die FRG 41 in Richtung Schönbrunn am Lusen.

Die Fahrt nahm ein jähes Ende, als auf Höhe Schönbrunn am Lusen ein von rechts aus einer Gemeindestraße kommender 72-jähriger Pkw-Fahrer mit seinem Anhänger die FRG 41 überqueren wollte. Nur 100 Meter vor der Einmündung hatte die Tschechin, die durch ihr Äußeres und ihr Fahrverhalten an die Filmfigur „Lara Croft“ erinnert, noch eine Geschwindigkeit von 241 km/h auf dem Tacho. Durch offensichtlich fahrerisches Können bremste sie die Maschine bis zum Zusammenstoß mit dem Anhänger des älteren Herren auf 53 km/h herunter. Es gab Anhaltspunkte dafür, dass das Hinterrad bei dem extremen Bremsmanöver vor dem Aufprall durch die entsprechende Entlastung des Hecks des Motorrades keine Bodenhaftung mehr hatte. Der Hinterreifen befand sich quasi über der Fahrbahn.

Den Führerschein der Motorradfahrerin stellte die Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Passau noch am Unfalltag sicher. Die Polizeiinspektion Freyung leitete Strafverfahren wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und Gefährdung im Straßenverkehr ein.

Im Rahmen des neu geschaffenen § 315 d Strafgesetzbuch wird es auch als Rennen gewertet, wenn mit hoher Geschwindigkeit zur Verbesserung der eigenen „Bestzeit“ gefahren wird. Ein anwesender Renngegner ist dabei nicht erforderlich.

Wie durch ein Wunder erlitt die Raserin nur leichte Verletzungen und kam zur Untersuchung ins Krankenhaus Freyung. Der Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Die linke Bordwand des Anhängers wurde beschädigt. Am Kraftrad entstand Totalschaden. Der Gesamtschaden lag bei rund 5500 Euro.

Eine Dash-Cam, die während der Fahrt die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnete, hatte die uneinsichtige Fahrerin bei ihrem Transport ins Krankenhaus Freyung mitgenommen. Offenbar war ihr bewusst, dass hier die Fahrweise und die aufgezeichneten Geschwindigkeitsübertretungen für die Polizei offenkundig werden würden. Nur widerwillig händigte sie den Beamten im Krankenhaus die Dash-Cam und die Speicherkarte, die sie zuvor versteckt hatte, aus.

Bei der Auswertung der Speicherkarte kamen neben dem Verlauf der Fahrt auf deutscher Seite auch aggressive und gefährdende Fahrweisen und Verkehrsverstöße in Tschechien ans Tageslicht. Diese Daten wurden den tschechischen Behörden zur Einsicht und Sachbearbeitung in eigener Zuständigkeit übergeben.

Äußerungen der Tschechin, sie hätte sich nicht ein Motorrad gekauft, mit dem man 300 km/h fahren kann, damit man damit mit 100 km/h durch die Gegend fährt, lösen in Anbetracht des schweren Unfalls nur Kopfschütteln aus. Sie räumte auch ein, dass ihr das Fahren auf Rennstrecken nicht ausreiche. Sie verspüre dabei kein Adrenalin und sie fände es langweilig. Offensichtlich gleicht für sie jede Fahrt einem Rennen und sie nimmt andere Verkehrsteilnehmer als Gegner wahr.

Jede Fahrt konnte ihre letzte Reise sein

Sie trug während der Fahrt auch ein Platoon um den Hals. Das ist eine Art Erkennungsmarke, wie sie früher von Soldaten getragen wurde. Auf der Marke der Frau standen der Name, die tschechische Personalnummer und die Blutgruppe, damit sie im Falle eines Verkehrsunfalls identifiziert werden könne. Offenbar war sie darauf vorbereitet, dass jede Fahrt ihre Letzte sein könnte.

Die Ermittlungen seitens der Polizeiinspektion Freyung wurden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Passau und den tschechischen Behörden geführt. Alleine die Auswertung des sichergestellten Videomaterials nahm Tage in Anspruch. Das Strafmaß: Die Unfallverursacherin muss eine Geldstrafe von 2400 Euro bezahlen und sie erhielt eine Fahrerlaubnissperre bis zum 19. März 2021.

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