Handy- und Gurtverstöße
Mehrere Verkehrsteilnehmer mussten beanstanden werden

20.03.2018 | Stand 24.07.2023, 19:54 Uhr
−Foto: n/a

Am gestrigen Montag (19. März) überwachten Beamte der PI Zwiesel verstärkt die Einhaltung der Verkehrsvorschriften, insbesondere die unfallträchtige Benutzung von Elektronikgeräten während der Fahrt sowie die Insassensicherung.

ZWIESELER WINKEL Mehrere Verkehrsteilnehmer mussten infolge festgestellter Verstöße beanstandet werden. Sechs Personen hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt und wurden gebührenpflichtig verwarnt. Zwei Fahrzeuge waren mit überfälliger Hauptuntersuchung („TÜV“) unterwegs, drei weitere im Halteverbot geparkt.

Auf zwei Fahrzeugführer, die verbotswidrig ihre Mobiltelefone bedienten, kommen Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 100 Euro zzgl. Gebühren und Eintragungen („Punkte“) im Fahrerlaubnisregister zu.

In diesem Zusammenhang weist die Zwieseler Polizei darauf hin, dass seit Herbst 2017 die Benutzung aller elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt fast ausnahmslos verboten ist. Darunter fallen neben Mobiltelefonen nun auch Tablets, Navigationsgeräte und Ähnliches. Die Polizei empfiehlt, generell alle ablenkenden Tätigkeiten während der Fahrt zu unterlassen, da die Unfallgefahr auch bei kurzer Unaufmerksamkeit enorm steigt.

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