SCHWEINHÜTT Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bestätigte er, dass sein Mofaroller über 40 km/h fahren kann. Eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis hatte er aber nicht. Zusätzlich wurde bei dem Mann festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss stand, weshalb eine Blutennahme angeordnet wurde. Gegen den Mann wurde unter anderem ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren unter Drogeneinfluss eingeleitet.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierOhne Fahrerlaubnis aber mit Drogen 37-Jähriger ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss zu schnell auf dem Mofa unterwegs

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