Unerlaubtes Feuerwerk
Anzeige für frühzeitiges Abbrennen von Feuerwerkskörpern

29.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:28 Uhr
−Foto: Foto: firewings/123RF

Anscheinend wollte ein 35-jähriger Zwieseler bereits am Donnerstagnachmittag (28. Dezember) Silvester feiern und brannte mehrere Böller auf der Straße vor seinem Anwesen ab.

ZWIESEL Als er von einem Nachbarn auf den unnötigen Lärm angesprochen wurde, schmiss er sogar zwei Feuerwerkskörper auf dessen Balkon und setzte sein störendes Verhalten fort.

Erst die verständigten Beamten der PI Zwiesel konnten den Mann zur Ruhe bringen. Auf ihn kommt nun ein empfindliches Bußgeld zu.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur an den Silvester- und Neujahrstagen erlaubt. Die PI Zwiesel appelliert in diesem Zusammenhang zu einem rücksichtsvollen und vorsichtigen Umgang mit der Pyrotechnik.

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