Bußgelder rund um den Tannenbaum
Damit der Christbaum nicht extra teuer wird

17.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:21 Uhr
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Bußgelder für den Christbaum im bundesweiten Vergleich

Überall. Wer seinen Christbaum illegal schlägt, muss bundesweit mit unterschiedlich hohen Strafen rechnen. Auch ein falscher Transport der Weihnachtstanne kann zu teuren Bußgeldern führen.

Der Christbaum gehört zu den festen Bestandteilen des Weihnachtsfestes, doch günstig ist er nicht. Immer wieder werden daher Bäume aus den Deutschen Wäldern gefällt – dabei handelt es sich nicht bloß um ein Kavaliersdelikt, sondern um Diebstahl, der oft mit einem Bußgeld bestraft wird.

Die Informationsplattform Betrugstest.com konnte in zehn Bundesländer ermitteln, welche Strafe mindestens auf die illegalen Holzfäller zukommt. Auch beim Transport mit dem Auto können Fehler teuer werden.

Hessen mit der höchsten Mindeststrafe

Wer in Hessen auf eigene Faust einen Christbaum aus dem Wald holt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Höchster Wert unter allen verglichenen Bundesländern. Doch auch in Niedersachsen werden die weihnachtlichen Sünder mit mindestens 80 Euro zur Kasse gebeten. Fünf von zehn Bundesländern weisen als Mindeststrafe 50 Euro aus. Dazu gehören unter anderem Bayern, Hamburg und Bremen. Auch Sachsen verlangt mindestens 50 Euro für einen illegal gefällten Weihnachtsbaum. In Nordrhein-Westfalen wird als einziges Bundesland ein Bußgeld in Höhe von mindestens 40 Euro verhängt. In keinem anderen Bundesland wurde die Strafe unter 50 Euro gesetzt.

Kosten für den falsch gesicherten Transport

Wer seinen Christbaum ordnungsgemäß beim Händler seines Vertrauens erworben hat oder auf einer ausgewiesenen Fläche einen Baum schlagen durfte, kann dennoch mit einem Bußgeld belangt werden. Auslöser ist hierbei in der Regel der falsch gesicherte Transport.

20 Euro ereilen Deutschlands Autofahrer dabei bereits, wenn der Baum über die Maximalgrenze der Karosserie hervorragt. Die Grenzen belaufen sich dabei auf 3 Meter nach hinten, 1,5 Meter nach vorne und 0,4 Meter an den Seiten.

25 Euro werden verhängt, wenn der Weihnachtsbaum nicht vorschriftsmäßig gesichert ist.

35 Euro fallen an, wenn der Weihnachtsbaum beim ungesicherten Transport auf die Straße stürzt.

Weitere 60 bzw. 75 Euro werden fällig, wenn durch den Baum der restliche Straßenverkehr gefährdet wird oder es zu einer Sachbeschädigung bzw. einem Unfall kommt.

Alle Bußgelder im Überblick finden Sie unter:

https://www.betrugstest.com/magazin/teure-tanne-bussgelder-fuer-den-weihnachtsbaum-im-bundesweiten-vergleich.html

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