Tierschutz und Recht am Bild
Youtube-Video beschäftigt Gericht

19.06.2020 | Stand 03.08.2023, 9:32 Uhr
−Foto: n/a

Bei einer Demo gegen eine Treibjagd wird gefilmt, das Video geht online - allerdings ohne Gesichter zu verpixeln

Altötting/Traunstein. Der Teilnehmer einer Drückjagd Ende 2019 im Landkreis Altötting wurde neben anderen von einer Tierschützerin gefilmt. Er protestierte dagegen, sie sagte ihm die Verpixelung seines Gesichts zu. Freunde machten den Gefilmten Tage später darauf aufmerksam, dass er unverpixelt auf Youtube zu sehen sei. Sie hatten ihn gleich erkannt. Das Video war mit „Jäger verleugnen, dass sie Mörder sind“ betitelt. Darüber ärgerte er sich, unternahm aber nichts dagegen. Erst als sein jüngster Sohn im Kindergarten darauf angesprochen wurde, ob sein Papa der „Mörder“ sei, wurde es ihm zu viel. Er schaltete einen Anwalt ein und klagte auf Unterlassung.

Bei dem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein soll über die einstweilige Verfügung auf Unterlassung entschieden werden. Die Tierschützerin soll es unterlassen den Film zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ebenso den Text dazu.

Der Richter hörte beide Parteien noch einmal zu dem Geschehen an.

Während der Demo hatte die Tierschützerin ihr Handy gegriffen. Ihren Angaben nach, weil sie die interessante Diskussion zwischen Jägern und Tierschützern festhalten und weiter verbreiten wollte.

Ein Mann auf der „anderen Seite“ der Absperrung zwischen Tierschützern und Jägern habe ihr zugerufen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dem entgegnete sie, sie werde sein Gesicht verpixeln.

Das Video stellte sie auf Youtube. Verpixelt hatte sie sein Gesicht aber dann doch nicht. Erstens, weil sie es technisch gar nicht beherrschte, Zweitens, weil sie sich im Internet rechtlich schlau gemacht hatte und davon überzeugt war, dass bei diesem „Thema der Zeitgeschichte“ gar nicht tun zu müssen. Für sie war er eher nur eine Person am Rande des eigentlichen Geschehens und sie habe ihn mit dem Video und dem Text dazu nicht persönlich angreifen wollen.

So weit wurde die Sachlage vor Gericht recht übereinstimmend von beiden Parteien geschildert.

Den Vorwurf, sie habe das Video ohne Einwilligung des Gefilmten verbreitet und ins Netz gestellt, wollte die Tierschützerin allerdings so nicht gelten lassen.

Für sie ist das, von ihr als äußerst grausam empfundene Geschehen der Drückjagd ausreichend, um die Öffentlichkeit darüber mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu informieren.

Ob die Einstweilige Verfügung bestätigt oder aufgehoben wird - das wird der Richter am 2. Juli verkünden.

Eine ausführlichen Bericht zu der Verhandlung lesen Sie im nächsten Wochenblatt.

Altötting