Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Baumfällungen durch den Landkreis Altötting notwendig

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:00 Uhr
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Mangelnde Standfestigkeit durch Sturmschäden, Krankheit oder Insektenbefall festgestellt

Landkreis. In regelmäßigem Turnus hat der Landkreis die Aufgabe, bei seinen Grundstücken sowie auch entlang von Kreisstraßen die Standsicherheit der Bäume im Rahmen einer Begutachtung zu kontrollieren. Die Bäume werden hierbei hinsichtlich ihrer Vitalität und der für die Verkehrssicherheit relevanten Aspekte von einem Baumsachverständigen beurteilt. Im Rahmen dieser regelmäßigen Baumkontrolle wurde im Gebiet der Stadt Töging am Inn im Hangwald entlang der Hauptstraße im Bereich des Freischwimmbads Hubmühle festgestellt, dass bei rund 18 Bäumen, darunter unter anderem Eschen und Robinien, die Standfestigkeit gefährdet ist und daher eine Fällung der Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich macht. Die Notwendigkeit der Fällungen der teils bereits abgestorbenen, teils absterbenden und kranken Bäume ist insbesondere auf das mittlerweile in vielen Regionen auftretende Eschentriebsterben, sowie auch auf Sturmschäden zurückzuführen. Die teils heftigen Sturmböen in den vergangenen Wochen haben nunmehr das Übrige dazu beigetragen, dass hier die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann und daher zur Sicherheit der Bevölkerung vor herabfallenden Ästen oder auch umstürzender Bäume die baldmöglichste Fällung der Bäume erforderlich ist. Die Bäume werden nach der Fällung als Totholz im Wald verbleiben und dadurch eine Lebensgrundlage für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bilden. Eine Fällung der Bäume soll vor der am 01. März beginnenden Brut- und Setzzeit erfolgen. Es kann hierbei insbesondere zu Beeinträchtigungen des durch den Hangwald führenden Spazierweges, der Zuwegung zum Freischwimmbad Hubmühle, kommen. Der Landkreis bittet insoweit um Verständnis.

Auch entlang der Eschenallee zwischen Heiligenstatt und Altötting an der Kreisstraße AÖ 12 wurde bei der eingehenden jährlichen Baumkontrolle festgestellt, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Fällung von insgesamt 40 Eschen erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um 32 Altbäume und 8 Jungbäume, die nicht mehr als standsicher eingestuft werden können und daher akut verkehrsgefährdend sind. Die nunmehr zu fällenden Eschen entlang der Allee sind allesamt vom Eschentriebsterben befallen. Das Eschentriebsterben wurde hier zum ersten Mal im Jahr 2011 bei der regelmäßig durchgeführten Baumkontrolle festgestellt. Insbesondere die trockenen Sommer der letzten Jahre, so auch der viel zu trockene Sommer im vergangenen Jahr, begünstigt das Eschentriebsterben. Bei Altbäumen verläuft das Eschentriebsterben zunächst langsam, infizierte Jungbäume hingegen sterben relativ rasch ab. Die ohnehin aufgrund des Eschentriebsterbens bereits geschwächten Bäume werden daneben auch viel häufiger mit anderen Erregern und Insekten befallen.

So wurde auch bei zahlreichen der im Bereich der Eschenallee zu fällenden Bäumen der Befall mit der Raupe des Kastanienbohrers (Blausieb) festgestellt. Neben dem Eschentriebsterben und den Folgeerkrankunen sind im Bereich der Eschenallee aber auch Anfahrschäden relevant, die den Bäumen zusetzen. Die Fällung der abgestorbenen und kranken Bäume entlang der Straße und des Fuß- und Radwegs ist zur Gewährleistung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer unumgänglich. Es ist hierbei mit Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs sowie auch des entlang der Eschenallee führenden Fuß- und Radwegs zu rechnen. Auch insoweit bittet der Landkreis um Verständnis.

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