Kein Freischein für Faschingsnarren
Auch 2020 wieder verstärkt Verkehrskontrollen zur Faschingszeit

27.01.2020 | Stand 04.08.2023, 3:50 Uhr
−Foto: n/a

Zahlreiche Faschingsbegeisterte stehen schon jetzt in den Startlöchern oder haben die fünfte Jahreszeit mit ihren wilden Faschingstagen bereits eingeläutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch: Mit der ausgelassenen Stimmung ist es schnell vorbei, wenn sich verantwortungslose Narren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen.

OBERBAYERN. Voraussetzung für mehr Sicherheit auf unseren Straßen ist, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln hält. Leider fehlt diese Einsicht bei manchem Verkehrsteilnehmer und besonders während der Faschingszeit muss mit einer erhöhten Anzahl an Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gerechnet werden. Kontrollen und Sanktionen sind in diesem Zusammenhang deshalb nach wie vor unerlässlich.

Ein Blick in die vorläufige Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd für das Jahr 2019 zeigt: Fahruntüchtige Fahrzeugführer verursachen aufgrund von Alkohol- und Drogeneinfluss häufig Verkehrsunfälle mit schweren Folgen. Sechs von 88 Verkehrstoten waren auf Unfälle unter Alkoholeinfluss zurückzuführen, wenngleich dies, verglichen mit dem Jahr 2018, einem Rückgang von drei Getöteten (-33 %) entspricht.

In der Faschingszeit 2019 wurden im südlichen Oberbayern 42 alkoholbedingte Verkehrsunfälle aufgenommen. Insgesamt wurden 2019 bei den Faschingskontrollen 156 (2018: 137) Fahrer in alkoholisiertem Zustand angetroffen. In 37 Fällen konnte eine Trunkenheitsfahrt noch verhindert werden und 48 Verkehrsteilnehmer standen unter Drogeneinfluss. Gute Gründe für die Polizei, auch 2020 wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen.

Weitreichende Konsequenzen für Alkoholsünder

Auch wenn die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernehmen, einen Freifahrtschein bekommen sie nicht. Jeder, der von der Polizei mit übermäßig Alkohol oder Drogen im Blut ertappt wird, wird ausnahmslos angezeigt. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, drohen ihnen empfindliche Geldstrafen, die ein Monatseinkommen nicht selten übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu. Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.

Sicher fahren und Vorbild sein

Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol oder andere berauschende Mittel am Straßenverkehr teil!

Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen!

Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins!

Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!

Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.

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