Kontrollen der Polizei
Alkohol am Steuer und ein Springmesser im Gepäck

22.07.2019 | Stand 31.07.2023, 2:08 Uhr
−Foto: n/a

Eine Trunkenheitsfahrt wurde verhindert, ein anderer Autofahrer hatte am Steuer mindestens zwei Promille intus

BURGKIRCHEN. Am Sonntag, 21. Juli, gegen 3 Uhr, wurde eine Streife der Polizei Burghausen auf einen stehenden Ford Mondeo in der Ortsmitte von Burgkirchen aufmerksam. Der Halter, ein 33-Jähriger aus der Gemeinde Kastl, war am Ende mit dem Ergebnis der Kontrolle nur eingeschränkt zufrieden: Dass die Beamten ihm eine Fahrt untersagten, weil er zum einen deutlich unter Alkoholeinfluss stand und ohne Führerschein dazu gar nicht berechtigt gewesen wäre, ersparte ihm ein Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten. Folgenlos blieb die Begegnung aber nicht, weil sich im Fahrzeug ein verbotenes Springmesser fand, weswegen gegen den Kastler nun wegen Verstoß nach dem Waffengesetz ermittelt wird.

Eine Streife der Polizeiinspektion Burghausen hat am Sonntag, 21. Juli, 14 Uhr, wieder in Burgkirchen in der Martin-Ofner-Straße einen VW Golf kontrolliert. Der Fahrer, ein 58-Jähriger aus Burgkirchen, fiel dabei unter anderem durch seinen unsicheren Gang auf, weshalb ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der ergab einen Wert von über zwei Promille. Die Streife veranlasste eine Blutentnahme in der Kreisklinik Burghausen und stellte den Führerschein sicher.

Den 58-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und vermutlich ein längerer Führerscheinentzug.

Altötting