Er hat schon früher zugeschlagen
Ehefrau brutal verprügelt: Haftstrafe für einen Burghauser

14.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:01 Uhr
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Weil er die Trennung von seiner Frau nicht verkraftete, rastete der 31-Jährige aus

STAMMHAM/MÜHLDOR Es waren brutale Szenen, die sich im Februar 2018 in Stammham abspielten. Ein 31-jähriger Burghauser war trotz eines Kontaktverbots betrunken in der Wohnung seiner Ehefrau aufgetaucht, um sich mit ihr nach der Trennung zu versöhnen.

Kopf der Frau gegen Küchenzeile geschlagen

Die Situation eskalierte und der 31-Jährige schlug den Kopf der Frau vier mal gegen die Küchenzeile und dann gegen eine Marmorplatte. Außerdem versetzte er ihr mehrere Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht und schubste sie gegen den Fernseher. Die Frau zog sich dabei mehrere Hämatome zu.

Seit diesem Vorfall hat sie panische Angst vor ihrem Ehemann. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung, die kürzlich vor dem Mühldorfer Amtsgericht stattfand, hatte sie Kontakt zum Richter aufgenommen. Sie teilte ihm mit, dass eine Zeugenaussage in der Anwesenheit des Ehemanns für sie äußerst belastend sei.

Der Angeklagte (groß, schlank, Dreitagebart, Kurzhaarschnitt, Tattoos an den Fingern) wurde von zwei Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt.

Er ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Bernau inhaftiert. Die körperliche Misshandlung seiner Ehefrau war nur die letzte einer ganzen Reihe von Straftaten, die sich der Garagenbauer zuschuldenkommen ließ.

Er beklagt sich über ihr „eiskaltes“ Verhalten

„Ich bin nicht klargekommen mit ihrem eiskalten Verhalten“, versuchte der 31-Jährige seinen Ausraster zu erklären. Er habe die Frau, mit der er seit 16 Jahren zusammen sei und drei gemeinsame Kinder habe, ganz sicher nicht verletzen wollen, beteuerte der Angeklagte.

Richter Francisco Sauter Orengo wies aber darauf hin, dass dies nicht der erste tätliche Angriff auf die Ehefrau gewesen sei.

Zu Beginn der Verhandlung wollte sich der 31-Jährige nicht mehr genau an den Vorfall in Stammham erinnern können. Durch das Zureden des Richters und seines Verteidigers Karl-Heinz Merkl räumte er den Sachverhalt schließlich genau so ein, wie ihn das Opfer bei der Polizei geschildert hatte.

Durch dieses Geständnis ersparte er seiner Frau die Zeugenaussage und das wirkte sich für ihn positiv beim Urteil aus.

Es war nicht der erste Angriff auf seine Frau

Richter Sauter Orengo verurteilte den 31-Jährigen zu elf Monaten Haft. In den Richterspruch mit einbezogen war ein Urteil des Amtsgerichts Altötting. Hier war der Burghauser im Februar 2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Er hat bereits 14 Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs und schwerer Körperverletzung, die bis ins Jahr 2011 zurückreichen.

In Haft hat er Zeit, um über sein Leben nachzudenken

Sein Entlassungstermin aus der JVA Bernau war, vor dem jetzt gefällten Urteil der 21. August 2022. Jetzt kommen noch einmal elf Monate obendrauf. Viel Zeit, um über sein bisheriges Leben nachzudenken, wie der Verurteilte selbst im Gerichtssaal erklärte.

Altötting