Jetzt fährt er Rad
Biker musste von 7 Polizeistreifen gestoppt werden

13.03.2019 | Stand 21.07.2023, 16:45 Uhr
−Foto: n/a

Drei Jahre Bewährung, weil sich der Altöttinger betrunken eine 40-minütige Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte

ALTÖTTING. „Am Mittwoch, 17. Oktober, um 14.10 Uhr, sollte ein 55-jähriger Altöttinger zur Verkehrskontrolle angehalten werden, als er mit seinem Kraftrad in Altötting unterwegs war. Der Verkehrskontrolle entzog er sich und versuchte, davon zu fahren. Der Motorradfahrer missachtete dabei sämtliche Anhalteversuche.

Sieben Streifenwagen waren hinter dem Biker her

Nach längerer Fahndung und unter Einsatz mehrerer Polizeifahrzeuge konnte der Motorradfahrer schlussendlich in der Nähe von Kraiburg am Inn angehalten werden. Hier wurde festgestellt, dass der Altöttinger keine Fahrerlaubnis mehr besitzt und zudem unter Alkoholeinfluss stand.“ So der Polizeibericht zu dem Fall, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht Altötting verhandelt wurde.

Damals wurden bei dem Motorradfahrer laut Anklage der Staatsanwaltschaft 1,06 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Schon am 23. August war er mittags mit seiner Suzuki in Altötting aufgefallen, als er mit 1,87 Promille unterwegs war. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Führerschein mehr.

Laut Anklage war der Biker im Oktober „alkoholbedingt enthemmt und vollführte gefährliche Fahrmanöver“. Mit Schlangenlinien soll er ein Überholen unmöglich gemacht haben, durch eine Ortschaft soll er mit 90 km/h geschossen sein und in Kurven trotz Bremsungen auf die Gegenfahrbahn geraten sein.

In Kraiburg am Inn (Landkreis Mühldorf) – wo die Flucht nach rund 30 Kilometern und 40 Minuten von der Polizei beendet werden konnte – soll der Altöttinger trotz Gegenverkehr entgegen der Fahrtrichtung in einen Kreisverkehr gefahren sein. Blaulicht und weithin hörbare Martinshörner der ihn verfolgenden sieben (!) Polizeistreifenfahrzeuge verhinderten konkrete Gefährdungen von Fußgängern und Autofahrern.

Von der Polizei eingekeilt und gestoppt

Bei seiner Verhandlung vor Gericht zeigte sich der Angeklagte tief geknickt und voll geständig. Er gab gegenüber Richter Dr. Georg Stallinger sogar freimütig zu, vor dem Termin zwei große Cognac gegen die Angst getrunken zu haben. Der groß gewachsene, kräftige Mann mit Igelfrisur – vorne kurz, hinten lang – gekleidet in zerrissener Jeans und Trainingsblouson, erklärte seine Taten so: „Ich hatte damals große Probleme mit Panikattacken. Ich habe Scheiße gebaut und das tut mir alles so verdammt weh.“

Seit 2010 ist er wegen psychischer Probleme in Behandlung. Seine Medikamente setzte er selbstständig ab, weil es ihm vermeintlich gut ging. In dieser Zeit ohne Tabletten kam es zu den beiden Trunkenheitsfahrten. Seit November nimmt er die Antidepressiva wieder regelmäßig. Sein Zustand sei wieder stabil.

Zur Tatzeit hatte er seine Medikamente abgesetzt

Außerdem will er vom Alkohol loskommen und hat sich zu einer freiwilligen Therapie angemeldet. Statt Motorrad fährt er Fahrrad und wünscht sich einen Hund, um seinen Tagesablauf wieder besser zu regeln. Sein Motorrad ließ er vom Gericht einziehen.

Dank des umfassenden Geständnisses konnte auf Zeugen verzichtet werden. Die Anwältin des Angeklagten Anita Süßenguth aus Neuötting bezeichnete ihren Mandanten sogar als „überschießend“ geständig und seine Taten als „Anlass für die Änderung seines Lebens“.

Verurteilt wurde der Altöttinger schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Daraus formte der Richter eine Bewährungsstrafe von drei Jahren mit der Auflage zu einer ambulanten Suchttherapie und einer Führerscheinsperre von 36 Monaten.

Altötting