Vorfälle im Landkreis
Hunde mit Stromschlägen erziehen, ist Tierquälerei

25.02.2019 | Stand 03.08.2023, 7:44 Uhr
−Foto: n/a

Elektroreizgeräte und der „unsichtbare Zaun“ sind bei Hunden verboten. Das Verbot scheint nicht allen Hundehaltern bekannt zu sein

LANDKREIS. Dem Veterinäramt Altötting wird immer wieder gemeldet, dass Hundehalter ein elektronisches Erziehungshalsband oder einen sogenannten „Unsichtbaren Zaun“ verwenden - obwohl das seit 2006 nach dem Tierschutzgesetz ausnahmslos verboten ist.

Ein elektronisches Erziehungshalsband besteht aus einem Handsender, der wie ein altes Handy aussieht und einem Empfängerhalsband mit zwei Elektroden. Über den Sender können verschieden starke Elektroimpulse an den Elektroden des Halsbandes erzeugt werden. Laut Messungen sind Stromimpulse bis Starkstromstärke möglich, was bei gesunden Hunden mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden wäre und bei kranken, alten oder sehr jungen Hunden zusätzlich zu körperlichen Schäden führen könnte.

Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeld bestraft. In schweren Fällen, wenn dem Hund wiederholt oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, kann der Verstoß sogar als Straftat geahndet werden.

Eine entsprechend gleiche Rechtslage liegt bei dem sogenannten „Unsichtbaren Zaun“ vor. Hier trägt der Hund ein Empfängerhalsband und sobald er einen bestimmten Abstand zu einem meist vergrabenen Draht unterschreitet, erhält er einen Stromschlag. Der Hund kann die Bestrafung keinem konkreten Vergehen zuordnen, da der Zaun für ihn nicht erkennbar ist.

Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt Altötting unter Tel. (08671) 502 803.

Altötting