Vom Elend eingeholt
Ex-Alki trinkt wieder und rastet dann völlig aus

14.02.2019 | Stand 03.08.2023, 5:24 Uhr
−Foto: n/a

Mit seiner Tochter im Radlanhänger radelt der Betrunkene durch die Stadt und legt sich mit Polizisten an

BURGHAUSEN/ALTÖTTING. Angeklagt wegen eines Wusts an Delikten saß ein Familienvater vor Gericht. Ihm wurden u.a. Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, Widerstand und Angriffe gegen die Polizei vorgeworfen.

Das war geschehen: Hackedicht radelte der Mann mit seiner Tochter (3) im Anhänger am 5. August 2018 durch Burghausen. Ein Zeuge sah, wie er es gegen 20 Uhr nicht mal mehr richtig schaffte, auf sein E-Bike zu steigen. Auf der Unghauser und der Robert-Koch-Straße fuhr er in Schlangenlinien, wechselte die Seiten ohne sich umzusehen. Einen Sturz konnte er noch abfangen, blieb stehen und trank ein Bier. Die Polizei konnte ihn samt im Anhänger schlafender Tochter stellen.

Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte er ab, wollte einfach weiterradeln. Da eskalierte die Situation. Er beschimpfte die Polizisten als lächerlich, nannte einen „Hanswurst“ und beschied ihm „Funkstille“. Wegen des aggressiven Ausbruchs wurde Verstärkung gerufen. Der Betrunkene drohte mit einem „Skandalartikel“, da hier „unschuldige Familienväter als Verbrecher“ behandelt würden und er kündigte einem Polizisten „Krieg“ an – „Du wirst in deinem Leben nicht mehr froh!“

Der renitente Burghauser wurde zur Blutentnahme in der Klinik aufgefordert. Weil er sich weigerte, ins Dienstauto zu steigen, wurde der kräftig gebaute Mann von den Beamten gepackt und unter erheblichem Kraftaufwand in den Kombi geführt. Er trat nach den Polizisten und drohte: „Ich finde euch und dann mache ich euch kalt“. Von dem Radau war auch die Tochter aufgewacht. Sie weinte und schrie, konnte aber von den Beamten beruhigt werden.

Die Blutprobe ergab einen Wert von 2,2 Promille. Laut Arzt war der Mann bei klarem Bewusstsein, seine Sprache deutlich. Der 43-Jährige landete in der Ausnüchterungszelle, seine Tochter bei einem Onkel.

Der Angeklagte machte vor Gericht einen betroffenen Eindruck und erklärte wortreich, wie es zu dem Aussetzer gekommen war: „Ich war total überfordert.“ Er sei seit sechs Jahren trockener Alkoholiker, hatte ein Jahr lang seine Eltern bis zu deren Tod gepflegt. Dazu kamen Probleme mit seiner Frau: „Bis zu diesem Tag war ich trocken!“

Gleich in der Früh des 5. August war er zur Tankstelle geradelt, kaufte und trank Bier, später Schnaps. Mit seiner Tochter verbrachte er den Tag im Freibad, trank noch ein paar Bier. Danach ging es für „noch mehr Schnaps“ wieder an die Tankstelle – die Tochter war immer dabei.

Seinen Auftritt bei der Polizeikontrolle hatte er nicht mehr so recht im Gedächtnis. Er versicherte aber, dass seine Aggression eigentlich nicht gegen die Polizisten gerichtet war. Allerdings mussten sie seinen angestauten Ärger ausbaden. Bei den Polizeibeamten hat sich der Angeklagte telefonisch und persönlich entschuldigt. Auch im Gerichtssaal kam es noch einmal zum versöhnlichen Händedruck.

Nach dem Vorfall nahm das Jugendamt die Tochter in Obhut. Sie ist in einem Heim untergebracht, wo sie der Vater regelmäßig besucht. Um sein Leben wieder in Griff zu bekommen, hat er freiwillig eine ambulante Therapie begonnen, die er auch weiterführen will.

„Das Kind im Anhänger mitzunehmen war eine Schnapsidee“, so Verteidiger Rechtsanwalt Erhard Frank aus Burghausen in seinem Plädoyer für eine Bewährungsstrafe. „An diesem Tag hat ihn sein ganzes Elend eingeholt. Aber er hat Einsicht gezeigt und sich entschuldigt.“ Auch die Staatsanwältin plädierte auf Bewährung.

In seinem Urteil folgte der Vorsitzende Richter Dr. Georg Stallinger diesen Anträgen. Er sprach den Mann in allen Anklagepunkten schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dass er sein kleines Kind bei dieser Trunkenheitsfahrt in Lebensgefahr gebracht hatte, bezeichnete er als völlig unverständlich. Das Verhalten gegenüber den Polizisten rügte er mit deutlichen Worten: „Sie haben sich aufgeführt wie der Rotz am Ärmel.“

Weil seine Sozialprognose günstig erscheine und er den starken Anreiz habe, seine Tochter wieder zu bekommen, wurde die Strafe zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt. „Ich hoffe, dass Sie trocken bleiben“, so der Richter. „Alkoholmäßig müssen Sie den Ball flach halten.“ Jede alkoholisierte Beleidigung eines Dritten könne die Bewährung kosten. Der Verurteilte muss zudem 1.500 Euro an die Suchtkrankenhilfe „Die Brücke“ Burghausen zahlen und seine Therapie fortsetzen.

Altötting