Ein Zugriff nach dem anderen
Grenzpolizei landet 12 Treffer auf einen Streich

23.01.2019 | Stand 01.08.2023, 11:10 Uhr
−Foto: n/a

Burghauser Grenzpolizisten landen mit 12 Fahndungstreffern eine Serie

BURGHAUSEN/MARKTL. In den letzten beiden Wochen schlug bei den Burghauser Grenzpolizisten ein Delikt besonders zu Buche: Fahndungstreffer für die Justiz. Mit 12 Treffern ging den Fahndern eine ganze Reihe an Beschuldigten, deren Aufenthaltsort unbekannt war und deren Verfahren bei den Justizbehörden deshalb stockten, ins Netz.

An der A 94, Höhe Marktl, griffen die Grenzpolizisten einen 37-jährigen Deutschen auf, der von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Steuerhinterziehung gesucht wurde.

An der A 94 Neuötting zogen die Burghauser Fahnder einen 27-jährigen Rumänen aus dem Verkehr. Die Vereinigten Königreiche hatten ihn mit dem Hinweis „bewaffnet“ zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei Marktl an der A 94 erwischten die Polizisten einen 33-jährigen Bulgaren. Die Staatsanwaltschaft Bochum war sehr am aktuellen Wohnort des Fahrers eines Mercedes Sprinter interessiert. Gegen ihn wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Ein Stück weiter oben an der A 94 bei Töging erwischten die Grenzpolizisten einen moldawischen Staatsbürger. Der 24-Jährige wurde gleich doppelt gesucht: In Flensburg lief gegen ihn ein Verfahren wegen Diebstahls und in Freiburg wurde ihm von der Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung vorgeworfen.

Ein parkendes Auto an der Autobahn-Ausfahrt Waldkraiburg/Ampfing erweckte das Interesse der Fahnder und prompt stellte sich der Beifahrer als vom Landgericht Traunstein wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz gesuchter Mann heraus. Er war untergetaucht und hatte seinen Wohnort nach Griechenland verlegt.

Etliche weitere Fahndungstreffer zur Aufenthaltsermittlung ergaben sich an der B 12 bei Marktl.

Gegen einen in Deutschland wohnhaften 20-jährigen Rumänen führte die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen durch.

Für einen Rumänen ermittelten die Grenzpolizisten einen weiteren Wohnort in Deutschland. Damit konnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den 34-Jährigen wegen Betrugs fortgeführt werden.

Im Fall eines 50-jährigen Türken, gegen den die Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelte, recherchierten die Burghauser Fahnder einen weiteren Wohnort in Rumänien. Der Türke saß bei der Kontrolle übrigens selbst am Steuer seines Autos.

Die Staatsanwaltschaft in Essen suchte eine 34-jährige tunesische Frau wegen Betrugs. Auch hier konnten die Grenzpolizisten der Justiz mit einem bis dato unbekannten Wohnort in Tunesien weiter helfen.

Wegen Betrugs fahndete die Justizbehörde Wiesbaden nach einem Rumänen. Der 40-Jährige befand sich als Mitfahrer in einem rumänischen Kleinbus.

Im Rahmen von anderweitigen Ermittlungen klärten die Burghauser Grenzpolizisten dann auch noch zwei weitere Aufenthaltsermittlungen: Eine 31-jährige Österreicherin wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Betrugs gesucht. Für die österreichischen Justizbehörden war der aktuelle Wohnort einer 41-jährigen Rumänin wegen laufender Ermittlungen wichtig zu wissen. Auch in diesen Fällen leisteten die Burghauser Grenzpolizisten mit ihren Ermittlungen der Justiz wertvolle Hilfe.

Altötting