Bewährungsstrafe
Kinderpornos – Richter rät zu Verzicht auf „Schweinkram“

29.11.2018 | Stand 31.07.2023, 16:37 Uhr
−Foto: n/a

65-Jähriger darf drei Jahre lang nicht mehr auffällig werden

ALTÖTTING. Wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften muss sich ein 65-Jähriger die nächsten drei Jahre lang untadelig führen. Außerdem muss der Freiberufler eine saftige Geldauflage bezahlen. Und er muss sich einer Therapie unterziehen, um zu lernen, mit seiner Neigung zu leben, sie aber nicht mehr auszuleben. Ansonsten könnte seine Bewährungsstrafe auf dem Spiel stehen.

Auf Festplatte und Notebook des Informatikers aus dem südlichen Landkreis Altötting hatte die Polizei Anfang 2017 zwei Videos und zwei Dateien gefunden. Sie zeigen in drei Fällen sexuelle Handlungen mit Mädchen unter 14 Jahren bzw. in einem Fall mit einer Minderjährigen.

Dafür hatte der Freiberufler einen Strafbefehl kassiert, der eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldauflage von mehreren tausend Euro vorsah. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Altötting riet der Vorsitzende Richter Dr. Gregor Stallinger dem verheirateten und äußerst seriös wirkenden Angeklagten, sich den Einspruch noch einmal zu überlegen – sozusagen die „Notbremse“ zu ziehen.

Zum einen gebe es kein umfassendes Geständnis, zum anderen sei das Einkommen des 65-Jährigen höher als angenommen. Das könnte am Ende der Verhandlung eine höhere Freiheitsstrafe und eine höhere Geldauflage zur Folge haben.

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Vom Richter wurde er mit dem guten Rat entlassen, sich in den nächsten drei Jahren keinen Schweinkram zu leisten und den Ball ganz flach zu halten. Sonst sehe man sich im Gerichtssaal wieder.

Altötting