Doppelt soll besser halten
Rot heißt stehen oder doch nicht? Diese Ampel sorgt für Verwirrung

14.10.2018 | Stand 02.08.2023, 16:57 Uhr
−Foto: n/a

Nicht alltäglich ist die Ampelschaltung am „Kruse“-Berg in Neuötting

NEUÖTTING. Damit Kraftfahrer von der Siedlungsstraße in der Neuöttinger Unterstadt sicher in die viel befahrene Bahnhofstraße einfahren können, gab es dort lange Jahre eine Ampel. Diese schaltete bei Bedarf um, wenn ein Auto an der Haltelinie stehen blieb und der Fahrer ein wenig wartete. Rechtsabbieger wurden mit einem gelben Blinklicht auf mögliche Fußgängern aufmerksam gemacht. Das hat jahrelang bestens funktioniert.

Alles neu ist an dieser Ausfahrt, seit die Bahnhofstraße im Oktober 2017 nach umfangreicher Sanierung wieder für den Verkehr freigegeben wurde. Wer jetzt von der Siedlungsstraße kommt und an der Ausfahrt zur Bahnhofstraße wartet, erlebt dort quasi sein blaues Wunder. Eine eigene Ampel gibt es an der Siedlungsstraße nicht mehr. Dass man fahren kann, erkennt der Autofahrer nur, wenn der Verkehr auf der Bahnhofstraße an den dortigen Ampeln stoppt.

Schalten die Ampeln dort auf Rot, wird es für den Abbieger sozusagen Grün. Doch auf der gegenüberliegenden Straßenseite leuchtet in diesem Moment ein roter, nach rechts weisender Pfeil.

„Damit wird das Rechtsabbiegen für uns aus der Siedlungsstraße doch trotz des Rotlichts für die Bahnhofstraße verboten“, so ein Anwohner. „Ein Schildbürgerstreich! Wenn sich in diesem Moment hinter dem Rechtsabbieger ein Linksabbieger befindet, kann auch der nicht fahren.“ Denn die Ausfahrt ist vom Rot beachtenden Vordermann blockiert.

Der Neuöttinger: „Biegt man bei dieser Ampelschaltung trotzdem nach rechts ab, ist das ein Rotlichtverstoß! Da habe ich schon einige beim Begehen dieser Straftat beobachtet.“

Von diesem „Verkehrshindernis“ genervt, war der Anwohner schon mehrfach bei der Stadtverwaltung. Die verwies auf das zuständige Straßenbauamt Traunstein.

Wir haben beim Straßenbauamt nachgefragt. Peter Maltan, Gebietsleiter Straßenbau für den Landkreis Altötting, konnte die Änderung erklären: „Der rote Pfeil verbietet zwar das komplette Rechtsabbiegen, trotzdem kann man bis zur Haltelinie vor dem Fußgängerüberweg vorfahren, sich einordnen und so den Weg für Linkssabbieger freimachen.“

Nötig wurde die Neuanordnung der Ampelanlage – die Ampel wurde direkt an den Fußgängerweg herangerückt, mit gelb-rotem Vorsignal aus Richtung Stadtplatz – weil es gegenüber der Siedlungsstraße keine Bushaltebucht mehr gibt. Hier halten die Busse jetzt auf der Straße und könnten so die Sicht auf das gewohnte gelbe Warnblinklicht verdecken. Der rote Pfeil für Rechtsabbieger soll das Rotlicht vor dem Fußgängerüberweg zusätzlich verdeutlichen.

Das heißt an dieser Stelle für den Autofahrer: Ich darf trotz rotem Pfeil als Rechtsabbieger in die Bahnhofstraße einfahren, aber nur wenige Zentimeter bis vor die rote Ampel am Fußgängerüberweg. Hier muss man anhalten und das Grünlicht abwarten. Alles zum Schutz der Fußgänger.

Klingt umständlich und ist es auch ein wenig. Wenn man aber weiß, wie diese Ampel zu benutzen ist, klappt es auch mit dem Rechtsabbiegen

Altötting