Schwurgerichtsurteil rechtskräftig
Altöttinger ersticht 19-Jährigen bei Familienfeier

04.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:43 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Neun Jahre Haft wegen Totschlags sind Fakt - Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten und seiner beiden Verteidiger als grundlos verworfen

ALTÖTTING/AINRING. Binnen Minuten verstarb ein 19-Jähriger aus Traunreut nach zwei tiefen Messerstichen in Hals und Brust in einer Wohnung in Ainring-Mitterfelden. Für die Bluttat in den ersten Stunden des 19. November 2016 schickte das Schwurgericht Traunstein den Täter, einen inzwischen 47-jährigen Schweißer aus Altötting, im August 2017 wegen Totschlags für neun Jahre hinter Gitter.

Das Urteil ist kürzlich rechtskräftig geworden. Der Grund: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten und seiner beiden Verteidiger als grundlos verworfen.

Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung nach fünftägiger Beweisaufnahme zehn Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Der Nebenklagevertreter schloss sich, namens der Eltern des Getöteten damals an. Die Verteidiger hingegen forderten Freispruch. Der zur Tatzeit nicht vorbestrafte Altöttinger, in seiner Freizeit beliebter Fußballtrainer, hatte frühere Geständnisse vor Polizei und Ermittlungsrichter bei Prozessbeginn widerrufen. Die Verteidiger führten „gerechtfertigte Notwehr“ ins Feld. Der 19-Jährige und ein weiterer Mann hätten ihren Mandanten mit Messern bedroht. In den Vernehmungen sei der Angeklagte „unter Druck gesetzt“ und nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden. Diese erstmals in dem Prozess präsentierte Notwehr-Version stieß beim Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs auf keinen Glauben. Die Kammer hatte hingegen „keinen Zweifel am Tötungswillen“ des Angeklagten.

Am Abend des 18. November 2016 hatte der Angeklagte gemäß Urteil mit Familienangehörigen bei Verwandten in Ainring-Mitterfelden gefeiert. Zeitgleich fand nicht weit entfernt in einer Wohnung ein spontanes Geburtsfest statt. Leicht angetrunken trafen dort erst der 19-Jährige, etwas später auch der Angeklagte ein. Die letzten Gäste – die Wohnungsmieter waren bereits im Bett - waren der 47-Jährige und der junge Traunreuter. Ein Streit entbrannte.

Der betrunkene Angeklagte forderte, mit ihm noch weiter zu trinken. Der 19-Jährige mit fast vier Promille Alkohol im Blut, wie sich bei der Obduktion zeigte, wollte sich lieber hinlegen. In dem anschließenden Gerangel war der schmächtige Traunreuter dem Angeklagten körperlich deutlich unterlegen.

Um die Attacken abzuwehren, griff der 19-Jährige zu einem Küchenmesser. Der Ältere entwand ihm das Messer und stach zu. Der erste tiefe Stich durchdrang einen Rippenknorpel und den Herzbeutel. Der 47-Jährige biss das Opfer in die Nase und hielt ihm mindestens 20 Sekunden Mund und Nase zu. Unter den weiteren Stichen war einer in den Hals, der eine starke Blutung und das Einatmen von Blut zur Folge hatte. Der junge Mann verblutete und erstickte. Sein Leben war im Klinikum Salzburg nicht mehr zu retten.

Für den Täter klickten am nächsten Tag in Altötting die Handschellen. Seine blutverschmierte Kleidung hatte er im Keller eines Nachbarn versteckt.

Altötting