Die Nachbarn gepeinigt
Psychisch kranke Frau schlägt mit Schirm zu

02.10.2018 | Stand 02.08.2023, 22:23 Uhr
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Betreuerin: Die Neuöttingerin ist nicht aggressiv, wenn sie ihre Medikamente nimmt

NEUÖTTING. Eine 51-jährige Frau randalierte diverse Male in Neuötting. Sie beleidigte andere in russischer Sprache, warf mit Gegenständen und schlug ohne Anlass zu, unter anderem mit einem Regenschirm. Das Landgericht Traunstein ordnete deshalb die Unterbringung der Frau in der Psychiatrie an.

Seit 2013 liefen gegen die Frau sechs Verfahren, die ausnahmslos wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eingestellt wurden. Zur Last gelegt wurden ihr gefährliche Körperverletzungen, teils versucht, teils vollendet, dazu Sachbeschädigungen und Beleidigungen. Was die aktuell angeklagten Fälle angeht, betonte die gesetzliche Betreuerin, die 51-Jährige sei grundsätzlich nicht aggressiv – sofern sie ihre Medikamente nehme. Sie sei durch die Inobhutnahme ihres Kindes traumatisiert.

Vier Tatkomplexe im Jahr 2017 wurden beleuchtet. Nachbarn und deren Kinder in der Mehrfamilienanlage waren laut Staatsanwalt die Opfer von verbalen und tätlichen Angriffen der Frau. Ein Kind beschimpfte sie als „Schlampe“, schlug einige Male mit dem Regenschirm zu und traf dabei die Mutter des Mädchens schmerzhaft. Eine 13-Jährige schlug sie mit der flachen Hand und dem Regenschirm. Dazu schimpfte sie auf Russisch. Zeitungen und Schimpfworte warf sie einem Nachbarn an den Kopf. 2.000 Euro Schaden richtete mit ihrem Schirm am Auto einer Bekannten an.

Der psychiatrische Sachverständige sah eine Unterbringung in der Psychiatrie mit dem Ziel einer medikamentösen Behandlung als einzigen Weg. Die 51-Jährige fühle sich von allen Leuten angegriffen. Sie denke, alles habe sich gegen sie verschworen. Möglicherweise bleibe es nicht bei Angriffen mit einem Regenschirm. „Ich bin gesund“, behauptete die Beschuldigte.

In seinem Urteil stellte der Richter fest, dass die 51-Jährige wegen ihrer Erkrankung nicht bestraft werden könne. Es seien weitere erhebliche Delikte und eine Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten. Deshalb wurde die Unterbringung angeordnet.

Altötting