47-Jährige vor dem Schöffengericht
Unfassbar: Drogen für Minderjährige

28.08.2018 | Stand 28.07.2023, 21:43 Uhr
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Prostituierte handelte in Töging mit Cannabis – Zwei Jahre Haft und Unterbringung zum Entzug

TRAUNSTEIN/TÖGING. Nach fast sechs Monaten Untersuchungshaft saß eine 47-Jährige aus Töging, die sich selbst als „Artistin, Lebens- und Überlebenskünstlerin“ bezeichnete, gestern wegen mehrerer Betäubungsmittelgeschäfte zwischen 2016 und Anfang März 2018 vor dem Schöffengericht Traunstein auf der Anklagebank. Das Gericht mit Richter Wolfgang Ott verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem muss die Frau ihren Gewinn aus den Deals von gut 1 500 Euro als Wertersatz an die Staatskasse zahlen.

Staatsanwältin Carolin Schwegler hatte der Frau zur Last gelegt, einem anderweitig verfolgten Mann in Töging zwischen 2016 und Februar 2018 kleine Mengen von Haschisch und Amphetamin verkauft zu haben. Ein 16-Jähriger erwarb laut Anklage bei ihr im Sommer 2017 zweimal 50 Gramm und einmal 100 Gramm Marihuana. Von einem Dealer in Penzberg holte sie sich im September 2017 100 Gramm Haschisch, von einem anderen in Neuötting im Dezember 2017 zweimal die gleiche Menge – auch, um mit dem teilweisen Weiterverkauf Gewinn zu erzielen. Im November/Dezember 2017 überließ die Angeklagte drei Minderjährigen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren kleine Mengen Amphetamin und Cannabis zum sofortigen Konsum. Bei Durchsuchungen stieß die Kripo Mühldorf im Januar und März 2018 in zwei Wohnungen auf geringe Mengen von Rauschgift.

Der Verteidiger, Klaus-Peter Knauf aus München bat zu Verhandlungsbeginn um ein Rechtsgespräch. Das Ergebnis lautete: Im Fall eines Geständnisses sollte die Strafe zwischen 22 Monaten und maximal zwei Jahren drei Monaten liegen. Bewährung schied aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe aus, wie der Richter heraushob. Die Frage der Unterbringung zum Entzug ließ das Gericht noch offen. Die Angeklagte ließ daraufhin über ihren Anwalt den ganzen Sachverhalt einräumen.

Die Prozessbeteiligten verzichteten angesichts des Geständnisses auf einige Zeugen. Ein inzwischen 17 Jahre alter Konsument und Dealer, wegen der Geschäfte mit der 47-Jährigen bereits rechtskräftig verurteilt und aus der Unterbringung von der Polizei vorgeführt, bestätigte gestern, die Initiative sei von ihm ausgegangen. Er habe einen entsprechenden Abnehmerkreis gehabt. Eine aktuell gerade erst 15-Jährige, eine der drei minderjährigen Konsumenten vor etwa zehn Monaten in der Wohnung in Töging, berief sich auf ihr Schweigerecht. Der Jugendlichen steht die eigene Verhandlung in Landshut noch bevor.

Auf die Spur der Angeklagten war die Kripo Mühldorf durch Ermittlungen gegen amtsbekannte Dealerkreise und durch Telefonüberwachungen gekommen. Dabei ergaben sich Hinweise auf die Tätigkeit der 47-Jährigen als Prostituierte und auf ihre Betäubungsmittelgeschäfte. In der Wohnung der Angeklagten und einer Freundin in Töging fanden die Ermittler nicht nur Betäubungsmittelutensilien, sondern auch Tablets und Handys mit eindeutigen Inhalten in beide Richtungen.

Die psychiatrische Sachverständige Verena Klein, Chefärztin am Bezirksklinikum Taufkirchen, schilderte ein sprunghaftes Leben der Angeklagten – mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung, Jobs in vielen Branchen, Reisen, zwei Ehen und mehrfachen stationären Aufenthalten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer psychischen Erkrankung mit verschiedenen Phasen. Ihr Rauschgiftkonsum – Marihuana, Amphetamin, Ecstasy und Kokain - habe sich in den letzten Jahren gesteigert. Die Drogen hätten das Krankheitsgeschehen negativ beeinflusst. Zu den Tatzeiten sei die 47-Jährige krankheitsbedingt möglicherweise nicht voll schuldfähig gewesen. Der Drogeneinfluss sei hinzugekommen. Die Sachverständige gelangte zu der Prognose: „Bei Drogenabstinenz und bei medikamentöser Behandlung könnte die Angeklagte erfolgreich eine Entzugstherapie absolvieren – sofern sie motiviert ist.“ Die 47-Jährige reagierte: „Ich nehme nie wieder Psychopharmaka. Ich habe keinen Bock, meinen Kopf ständig zu lähmen.“

Staatsanwältin Carolin Schwegler würdigte das Geständnis als strafmildernd – obwohl die Taten auch so nachzuweisen gewesen wären. Die Minderjährigen hätten schon Erfahrungen mit Betäubungsmitteln besessen. Andererseits sei die Angeklagte unter einschlägiger offener Bewährung gestanden: „Die Rückfallgeschwindigkeit war atemberaubend.“ Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren drei Monaten sowie Unterbringung seien angemessen. Verteidiger Klaus-Peter Knauf schloss sich weitgehend an. Seine Mandantin wolle „reinen Tisch machen“. Der Anwalt ging von einem minderschweren Fall aus. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten sei neben der Unterbringung ausreichend.

Im Urteil mahnte der Richter in einem „ernsten Wort an die Angeklagte“: „Sie treten eine Entziehung an. Die Zeit, die Sie dort verbringen, wird - wie die Untersuchungshaft - auf die Strafe angerechnet. Sie müssen aber die Entziehung ordnungsgemäß durchstehen. Wenn Sie – salopp gesagt – rausfliegen, geht es ab in Strafhaft.“ Wenn die Entziehungsanstalt, wie die Sachverständige, meine, medikamentöse Begleitung wäre notwendig, wäre es „sinnvoll, sich den Wünschen der Therapeuten zu fügen“. Ohne Therapieerfolg

Altötting