76-Jähriger vor Gericht
Justizangestellte bedroht: „Ich bringe euch alle um!“

19.07.2018 | Stand 31.07.2023, 6:35 Uhr
−Foto: n/a

Weil er über ein Urteil erbost war, vergriff sich ein Burghauser Rentner im Ton

ALTÖTTING/BURGHAUSEN. Wegen einer Körperverletzung im Streit war der 76-jährige Burghauser zu einer empfindlichen Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Auch, weil er bei seinem Einsatz von Pfefferspray auf der Straße im April 2017 unter starken Medikamenten stand, ließ das Gericht damals Milde walten.

„Gefühlswallung“, aber keine Tat beabsichtigt

Dieses Urteil führte nun zu einer Anklage wegen Bedrohung. Denn am Vormittag des 14. Dezember hatte der Rentner deswegen im Amtsgericht Altötting angerufen. Er beklagte sich bei der Justizhauptsekretärin für Strafsachen und geriet dabei so in Rage, dass er – so die Anklageschrift – gesagt haben soll: „Irgendwann bringe ich euch alle um“. Die Frau nahm die Drohung ernst, beendete schockiert das Gespräch und so nahm die Sache ihren Lauf.

Auf der Anklagebank zeigte sich der Rentner wenig einsichtig: „Das war nur ein blöder Spruch, ein vollkommener Schmarrn. So viel ich weiß, hab ich das nicht gesagt. Ich bin halt etwas laut geworden und habe mich im Ton vergriffen.“ Außerdem habe er beim Frühschoppen etwas viel getrunken. Er könne sich zwar nicht erinnern, wolle sich aber bei seinem Opfer entschuldigen.

„Es tut mir hundertmal leid, wenn es wirklich so passiert ist“, sagte er dann auch zu der Justizangestellten, die ihre Wahrnehmung der Bedrohung im Zeugenstand wiederholte.

Die Anregung des Verteidigers auf Einstellung des Verfahrens, da es sich wohl eher um eine „Gefühlswallung“ als um eine ernste Tatankündigung gehandelt habe, wurde von Staatsanwaltschaft und Richter ohne Wenn und Aber abgelehnt.

Auch von der eher weinerlichen Einlassung des Angeklagten, dass es mit ihm wegen seiner angeschlagenen Gesundheit doch schon morgen vorbei sein könne, ließ sich Richter Dr. Gregor Stallinger nicht erweichen. Stattdessen ermahnte er den 76-Jährigen lieber das Trinken zu lassen, um nicht noch öfter vor seinem Richterpult zu landen.

In seinem letzten Wort vor dem Urteil versicherte der Burghauser: „So etwas kommt nicht mehr vor.“

Für diese Bedrohung einer, am kritisierten Urteil völlig Unbeteiligten, musste der Rentner jetzt einen spürbaren Denkzettel bekommen, so Richter Dr. Gregor Stallinger in seiner Urteilsbegründung.

Für die Bedrohung muss der Rentner eine Strafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro berappen. Zugunsten hielt er ihm seine mehrfachen Entschuldigungen, sein halbes Geständnis, sein Alter und seine Gesundheit.

„Alkohol ist negativ. Jetzt muss Ruhe sein“

Zulasten musste er ihm allerdings seinen neuerlichen Alkoholaussetzer und das vorherige Verfahren wegen Körperverletzung anrechnen. „Alkohol ist für Sie immer negativ. Beherzigen Sie das!“

Obwohl er die Tat unter offener Bewährung begangen hatte, kam der angeklagte 76-Jährige noch einmal mit einer Geldstrafe davon, als Denkzettel.

„Jetzt muss Ruhe sein, auf der Straße und am Telefon“, so Richter Stallinger. „Wir sollten uns besser nicht mehr sehen.“

Altötting