Die Strafe: 1.000 Euro
Drei Schweine verhungern im Stall

13.06.2018 | Stand 13.09.2023, 0:20 Uhr
−Foto: n/a

Sohn in der Klinik, der alte Vater mit dem Hof überfordert

ALTÖTTING. Der Zustand der Tiere gehe vor Gericht immer unter, bedauerte der merklich empörte Mühldorfer Veterinär als Sachverständiger vor Gericht. Nur noch Haut und Knochen seien die drei Muttersauen in dem aktuellen Fall gewesen. Eines der Tiere war sogar bis auf den Knochen wund gelegen. Er frage sich, warum der Seniorlandwirt nicht den Tierarzt gerufen habe.

Doch der jammervolle Zustand der Schweine interessierte vor dem Amtsgericht Altötting nicht wirklich. Nur so viel: Der wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Angeklagte hätte den Zustand der Sauen erkennen müssen, so dessen Verteidiger. Das hat er aber nicht. Damit sei die eigentliche Frage des Sachverständigen beantwortet.

Auf der Anklagebank saß der 75-jährige Vater des Hofbesitzers. Weil sein Sohn wegen einer akuten Erkrankung ins Krankenhaus musste, übernahm der Austragsbauer als schnelle Notlösung die Betreuung der Schweine. Und war damit in den zehn Tagen seiner Verantwortlichkeit – so sein Verteidiger – offensichtlich heillos überfordert.

Laut Anklageschrift wurde bei den drei verendeten Sauen eine starke Abmagerung festgestellt: Alle drei hatten kein Unterhautfettgewebe mehr, keine Herzkranz-, Nieren- und Gekrösefett, kaum noch Muskulatur. Eine davon hatte mindestens vier Wochen alte Dekubitusstellen (wund gelegene Stellen), Abszesse und überlange Klauen. Wegen dieser Klauen konnte die Sau kaum stehen und gehen.

Fazit der Staatsanwaltschaft: Der krankhafte Zustand der Tiere hat sich über mehrere Wochen hingezogen. Deshalb wird auch der Sohn des Angeklagten, der eigentliche Hofbesitzer, strafrechtlich verfolgt.

Tiere waren nur noch Haut und Knochen

Die Fütterung der Schweine erfolgte über eine automatische Anlage. Diese ist mit maximal sieben Tonnen Trockenfutter gefüllt und gibt das Futter in einen Trog ab, an dem sich die Schweine selbstständig bedienen können. Das zur Verfügung stehende Futter hätte im Februar 2017 für die ca. 30 Schweine im Stall mindestens drei Wochen reichen müssen.

Selbst nicht gut auf den Beinen und mit einer verletzten Schulter habe der Austragsbauer nicht täglich nach den Tieren gesehen – so wie es eigentlich Vorschrift wäre. Deshalb habe er auch nicht festgestellt, dass drei der Schweine am Verhungern waren. Er habe sich auf den Fütterungsautomaten verlassen und beim Durchgehen durch den Stall auch nicht „gscheit gschaut“.Nach nur zehn Tagen als „Nothelfer“ im Stall beantragte des 75-Jährige am 16. Februar 2017 bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse einen Betriebshelfer.

Am Tag danach kam es zur Kontrolle des Hofes durch einen Veterinär. Dabei wurden die drei toten Schweine gefunden und Anzeige erstattet.

Nach einem kurzen Rechtsgespräch zwischen Anklage, Verteidigung und Richter wurde die Einstellung des Verfahrens verkündet – gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.000 Euro.

Altötting