Das Opfer (12) musste nicht aussagen
Angeklagter gesteht Missbrauch seiner Stieftochter

17.04.2018 | Stand 13.09.2023, 7:01 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Seine „kleine Schnecke“ im Bad missbraucht, „wenn die Mama im Bett schläft“ - 22 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung

BURGKIRCHEN/TRAUNSTEIN. Ein 32 Jahre alter Waldkraiburger - geboren in Burghausen - soll seine zehn Jahre alte Stieftochter in der früheren gemeinsamen Wohnung in Burgkirchen dreimal sexuell missbraucht haben. Den bezüglich einer Tat im Bad geständigen Angeklagten verurteilte die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit fünfjähriger Bewährungszeit. Zu den Bewährungsauflagen gehört auch die ambulante Behandlung seiner sexuellen Störung. Außerdem darf er sich allein nicht mit Mädchen unter 14 Jahren in geschlossenen Räumen aufhalten.

Den zweiten Anklagekomplex mit zwei angeblichen sexuellen Übergriffen im Keller, die der 32-Jährige stets ausdrücklich bestritten hatte, stellte die Kammer ein. Die Hauptverhandlung lief ungewöhnlicherweise ganz ohne Zeugen ab. Das Gericht nützte dabei eine nach der Strafprozessordnung zulässige Möglichkeit, die mit allen Prozessbeteiligten und mit Blick auf das angekündigte Geständnis vereinbart worden war.

Der Verteidiger, Jörg Zürner aus Mühldorf, informierte über das bisherige Leben seines Mandanten mit massiven familiären Problemen, Sonderschule, Heimaufenthalten und zeitweiser Obdachlosigkeit. 2016 wurde die Ehe des 32-Jährigen geschieden. Das Paar versöhnte sich später wieder. Die beiden Kinder der Frau, darunter das mittlerweile zwölfjährige Missbrauchsopfer, leben in Pflegefamilien. Der Stiefvater hat ein Kontaktverbot einzuhalten.

Der Anwalt räumte den einen sexuellen Missbrauch an dem Kind namens des 32-Jährigen ein. Demnach verabredete sich der Täter mit seiner „kleinen Schnecke“, wie er das kindliche Opfer nannte, über WhatsApp am 30. Mai 2016 gegen 23 Uhr im Badezimmer – „wenn die Mama im Bett schläft“. Der „Papa“ manipulierte an dem Kind herum. Zum Geschlechtsverkehr kam es nicht mehr, weil die Noch-Ehefrau und Mutter der Zehnjährigen an der Badtüre klopfte. Für die Verletzungen des Opfers entschuldigte sich der 32-Jährige vor Gericht über seinen Verteidiger. Der Stiefvater bedauere die Verletzungen „unendlich“. Zürner weiter: „Durch das Geständnis will der Angeklagte dem Kind wie der früheren Ehefrau eine Aussage ersparen. Er ist bereit, eine ambulante Therapie zu machen.“

Die Jugendschutzkammer stützte sich einzig auf das Geständnis sowie zahlreiche Schriftstücke und Gutachten. Darunter war eines zur Aussagetüchtigkeit des Opfers. Die Sachverständige vermochte Einschränkungen nicht auszuschließen, vermisste zum Beispiel detaillierte Angaben zum Kerngeschehen. Das Amtsgericht Altötting war zeitweise mit den schwierigen Familienverhältnissen befasst. Dem 32-Jährigen sprach das Gericht die Erziehungseignung für die Stiefkinder ab. Ein psychiatrischer Sachverständiger gelangte zu dem Ergebnis, der Angeklagte weise dissoziale Züge und pädophile Tendenzen auf, sei jedoch voll schuldfähig.

Opferschutz habe in dem Prozess eine große Rolle gespielt, betonte Staatsanwältin Martina Huber sinngemäß in ihrem Schlussantrag. Der Angeklagte sei nicht einschlägig vorbestraft. Negativ zu berücksichtigen sei das Alter des Kindes, der eigentlich geplante Geschlechtsverkehr und das perfide Vorgehen des 32-Jährigen. Das Kind habe sich nach Liebe und Zuneigung gesehnt. Das habe der Angeklagte ausgenutzt. Eine Gesamtstrafe von zwei Jahren könne unter großen Vorbehalten und mit strengen Auflagen noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Nebenklagevertreterin Anita Süßenguth aus Neuötting umriss die Gesinnung des Täters anhand eines vorhandenen Chatverlaufs. Die Tatfolgen für das Mädchen seien verheerend: „Ihr Leben ist ein Stück weit zerstört.“ Das Kind sei in therapeutischer Behandlung. Bisher sei keinerlei Wiedergutmachung erfolgt.

Verteidiger Jörg Zürner ging ebenfalls von einem minderschweren Fall aus. Das Geständnis des Angeklagten sei sehr hoch einzuschätzen und habe der Zeugin eine belastende Aussage zu allen Einzelheiten erspart. Dem 32-Jährigen sei bewusst, dass er eine große persönliche Schuld auf sich geladen habe. Der Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten mit Bewährung für ausreichend. Im „letzten Wort“ beteuerte der Täter: „Es tut mir alles wahnsinnig leid.“

Auch die Kammer gelangte zu einem minderschweren Fall, wie der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Weidmann im Urteil herausstrich. Der Angeklagte habe im Chat programmierend auf das Kind eingewirkt. Das Mädchen habe reagiert. Entscheidender Gesichtspunkt in dem Verfahren sei das Geständnis: „Ohne es wären wir heute nicht zum Abschluss gekommen.“ Im Fall einer Konfliktverteidigung hätte das Kind „hochnotpeinlich befragt werden müssen“. Das Geständnis habe eine Beweiserleichterung bewirkt, stehe für die Einsicht des Angeklagten und stelle den Rechtsfrieden wieder her – durch Anerkennung des Schmerzes des Opfers. Das helfe dem Kind in der Therapie, so der Richter. Die günstige Sozialprognose des 32-Jährigen rechtfertige Strafaussetzung zur Bewährung. Die Entscheidung wurde sofort rechtskräftig. Der Grund: Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.

Altötting