Drei Fahrer fielen besonders auf
Faschingskontrollen erbrachten einige Treffer

05.02.2018 | Stand 20.07.2023, 13:01 Uhr
−Foto: n/a

Betäubungsmittel, kein Führerschein, Kennzeichenmissbrauch, keine Versicherung

NEUÖTTING. Am Samstagabend, 3. Februar, führten Kräfte des Einsatzzuges Traunstein verstärkt mobile und stätionäre Verkehrskontrollen im Bereich Neuötting durch.

Gegen 20 Uhr befuhr ein 32-jähriger österreichischer Staatsbürger mit seinem Auto die Simbacher Straße in Neuötting. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem bestand der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand, weshalb die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet wurde. Eine Durchsuchung erbrachten zudem noch geringe Mengen an Betäubungsmittel unterschiedlicher Art. Auch seine 24-jährige Beifahrerin führte bei der Kontrolle eine nicht unerhebliche Menge an Betäubungsmittel mit sich. Beide erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem Aufenthaltsgesetz und nach dem Straßenverkehrsgesetz.

An der Bahnhofstraße wurde ein 21-jähriger Ampfinger kontrolliert. An seinem Audi waren keine Kennzeichen angebracht. Lediglich ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen war in der Heckscheibe ersichtlich. Auch die erforderliche Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Eine Führerscheinprüfung hatte er nie absolviert. Einen Versicherungsnachweis konnte er ebenfalls nicht erbringen. Den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, einem Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz.

Gegen 22.30 Uhr befuhr ein ein 39-Jähriger mit seinem BMW die Landshuter Straße. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass er wohl unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Daher wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Zudem wird in solchen Fällen die Führerscheinstelle über den Drogenkonsum in Kenntnis gesetzt.

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