Ehrenamt zu vergeben
Wer will Jugendrichter werden?

25.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:42 Uhr
−Foto: n/a

Jugendschöffen für 2019 bis 2023 gesucht – ein verantwortungsvolles, aber auch interessantes Ehrenamt

ALTÖTTING/TRAUNSTEIN. Für die fünfjährige Amtszeit von 2019 bis 2023 werden wieder Jugendschöffen für die Verhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende am Amtsgericht Altötting bzw. am Landgericht Traunstein gesucht.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und über das Strafmaß zu urteilen haben. Interessenten für dieses verantwortungsvolle Amt sollten deshalb unparteilich und geistig beweglich sein sowie sich selbständig ein ausgewogenes Urteil bilden können. Darüber hinaus sollen die Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Voraussichtlich wird jeder Schöffe zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen pro Jahr herangezogen. Da den Schöffen aus ihrem Ehrenamt kein Nachteil entstehen soll, erhalten sie für ihren Verdienstausfall und eventuelle Fahrtkosten eine Entschädigung.

Männer und Frauen, die sich für das Amt eines Schöffen interessieren, können sich bis 2. März 2018 beim Landratsamt Altötting, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting, detailliert über die Voraussetzungen informieren und auch bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann unter Tel. (08671) 502 120 oder per Email unter jugendamt@lra-aoe.de angefordert werden.

Als Jugendschöffen sollen nur Personen berufen werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, im Landkreis Altötting wohnen, nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sowie nicht vorbestraft sind. Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch das Amtsgericht Altötting, das aus einer vom Jugendhilfeausschuss erstellten Vorschlagsliste die geeignetsten Bewerber aussucht.

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Vorschlagsliste liegt von 9. bis einschließlich 16. April 2018 im Amt für Kinder, Jugend und Familie während der Öffnungszeiten des Landratsamtes zur Einsicht auf. Gegen die Vorschlagsliste kann nach dem 17. April binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden.

Altötting