27-Jähriger Flüchtling vor Gericht
„Ich erkenne mich manchmal selbst nicht mehr“

11.01.2018 | Stand 13.09.2023, 6:23 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Im Kaufland Burghausen eine Verkäuferin übel bedroht – Unterbringung mit Bewährung

BURGHAUSEN/TRAUNSTEIN. Ein psychisch kranker Mann aus Sierra Leone bedrohte eine 25-jährige Verkäuferin in einem Einkaufszentrum in Burghausen mit Umbringen und Verprügeln – mindestens fünf Mal.

Die Vorfälle brachten ihn erst vor das Amtsgericht Altötting, das das Verfahren an das Landgericht Traunstein verwies. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ordnete die Unterbringung des 27-Jährigen in der Psychiatrie an, setzte sie aber auf fünf Jahre zur Bewährung aus. Unter den Bewährungsauflagen sind auch regelmäßige Depotspritzen unter Aufsicht einer Ambulanzorganisation.

Der 27-Jährige war am 3. September 2016 gegen 19 Uhr mit einigen Dosen Bier bei der 25-Jährigen an der Kasse, um zu zahlen. Aus einer Dose trank er bereits. Als die Frau auch die offene Dose berechnen wollte, weigerte sich der Kunde. Er habe das Getränk schon in das Geschäft mitgebracht. Die 27-Jährige entgegnete, er hätte in diesem Fall vor Betreten des Verkaufsbereichs einen Aufkleber anbringen lassen müssen.

Die Szene eskalierte, der Angeklagte wurde laut und stieß Beleidigungen aus. Er drohte mit Verprügeln, aber auch: „Wenn Du aus dem Geschäft kommst, warte ich auf dich und bring dich um.“ Die Kassiererin geriet in große Angst, die noch einige Zeit anhielt. Die Zeugin erklärte: „Trotz Hausverbot kam er noch mehrere Male. Wenn ich ihn gesehen habe, habe ich bei meinen Vorgesetzten angerufen, dass ich von der Kasse weg komme.“ Nach Dienstschluss habe sie sich von ihrem Freund abholen lassen, um nicht allein nach Hause fahren zu müssen – durch den Wald an dem Asylbewerberheim vorbei, in dem der Angeklagte wohnte. Sobald wie möglich kaufte sich die Zeugin auch aus diesem Grund ein Auto.

„Ich kann mich nur entschuldigen“, kommentierte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage von Staatsanwalt Dr. Rainer Vietze. Der 27-Jährige fuhr fort: „Ich erinnere mich nicht. Wenn ich ein Problem habe, vergesse ich alles. Manchmal erkenne ich mich selbst nicht mehr. Ich verstehe nicht, was mit mir passiert.“

Über einen ähnlichen Vorfall am 17. Oktober 2017 in einem Drogeriemarkt in Burghausen, zu dem aktuell ein Strafverfahren läuft, informierte ein Polizeibeamter. Weitere Anzeigen wegen Widerstands sowie wegen Drohung mit „Abstechen“ gegenüber einer Frau sind aktenkundig. Sein Strafregister in der Bundesrepublik enthält drei einschlägige Verurteilungen.

Der Vorsitzende Richter fragte: „Sie sind ständig aggressiv, schreien rum, bedrohen Leute, versetzen sie in Angst und Schrecken – warum? Vielleicht krankheitsbedingt?“ Der Angeklagte wiederholte, er wisse es nicht. Gleichzeitig versicherte er, regelmäßig zum Arzt zu gehen. Der ehrenamtliche Betreuer, der sich seit eineinhalb Jahren um den 27-Jährigen kümmert, sagte aus, er kontrolliere die Medikamenteneinnahme.

Der 27-Jährige wuchs bei den Eltern in seinem Heimatland auf. Schon früh zeigten sich psychische Probleme. Nach dem Tod seiner Mutter kam der Heranwachsende mit einem Italiener nach Brüssel und später in verschiedene Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland. Letztlich landete er in einer Unterkunft in Burghausen. Seit Mitte 2016 befindet er sich in psychologischer Behandlung.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, informierte über eine während eines stationären Aufenthalts im letzten Jahr geänderte Diagnose samt Medikamentenwechsel. Die Erkrankung des 27-Jährigen habe sich in dieser Zeit deutlich gebessert. Aus ärztlicher Sicht seien die jetzigen Medikamente nicht ausreichend dosiert. Eine schizoaffektive Störung wie hier sei sehr gut behandelbar. Grundsätzlich seien große Asylbewerberunterkünfte für psychisch Kranke „sehr ungünstig“, hob Dr. Eberl heraus. Die Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie seien erfüllt. Man könne die Krankheit besser als bisher behandeln, aber nur in einer strukturierten Umgebung. Für Flüchtlinge gebe es keine entsprechenden Einrichtungen mit Kostenübernahme durch die Sozialkassen. Zur Gefährlichkeitsprognose fragte der Vorsitzende Richter: „Was kann passieren - im körperlichen Sinn?“ Unbehandelt sei die Gefahr eines Kontrollverlusts hoch, erwiderte Dr. Eberl. Der 27-Jährige entwickle dann wieder Verfolgungswahn, fühle sich in die Enge gedrängt und von allen Seiten angegriffen.

Der Sachverhalt der Anklage habe sich voll bestätigt, unterstrich Staatsanwalt Dr. Rainer Vietze im Plädoyer. Wegen Schuldunfähigkeit müsse Freispruch erfolgen. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei anzuordnen, könne aber mit entsprechenden Weisungen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Auch Verteidiger Erhard Frank aus Burghausen beantragte Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung. Trefflich streiten lasse sich über eine Unterbringung. Der Anwalt erhob zum Besten seines Mandanten keine Bedenken gegen Unterbringung mit Bewährung unter Auflagen. Die Zweite Strafkammer trug den im Ergebnis gleichen Anträgen im Urteil Rechnung. Mit Zustimmung des Staatsanwalts wurde die Entscheidung sofort rechtskräftig.

Altötting