Stadt Straubing informiert
Widerspruchsrechte bei melderechtlichen Datenübermittlungen

19.01.2021 | Stand 20.07.2023, 22:53 Uhr
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Die Stadt Straubing weist auf verschiedene Widerspruchsrechte im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) hin.

Straubing. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Straubing, die mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Straubing gemeldet sind, haben demnach das Recht, gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Meldeamt Straubing Widerspruch einzulegen.

Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf beziehungsweise bis zur Abmeldung des Wohnsitzes, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden.

Der gesamte Bekanntmachungstext ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (dritte Ausgabe vom 14. Januar2021, auch online abrufbar unter www.straubing.de) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht. Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können im Internet unter www.straubing.de unter dem Menüpunkt Online-Services – Formular-Service abgerufen werden. Das Einwohnermeldeamt Straubing steht zudem unter der Telefonnummer 09421/ 94460222 oder per Mail an meldeamt@straubing.bayern für Fragen zur Verfügung.

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