Landratsamt Straubing-Bogen
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Impfen

13.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:54 Uhr
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Immer wieder tauchen einige Fragen rund um das Thema Impfungen auf. Das Landratsamt Straubing-Bogen beantwortet die wichtigsten davon.

Landkreis Straubing-Bogen. Anmeldungen beziehungsweise Registrierung für die Impfung

Anmeldungen und Registrierungen sind möglich im Internet unter www.impfzentren.bayern oder unter der Telefonnummer 09421/ 973332 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr – die Leitung kann eventuell überlastet sein). Alle Anmeldungen werden registriert und dokumentiert, deshalb bitte keine telefonischen Nachfragen nach freien Terminen oder ob die Anmeldung angekommen ist.

Wer kann sich anmelden?

Es wird gebeten, dass sich zunächst nur die Personen mit der höchsten Priorisierung melden: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personal im Pflegebereich aus stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten und Personal im Pflegebereich medizinischer Einrichtungen und Rettungsdienste. Die Priorisierung erfolgt gemäß der Impfstrategie der Ständigen Impfkommission. Stadt und Landkreis haben darauf keinen Einfluss. Für das gemeinsame Impfzentrum von Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen in der Messehalle Am Hagen in Straubing können sich nur Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt oder Landkreis anmelden.

Wie werde ich über einen Termin informiert?

Der Betreiber des Impfzentrums, IMS Rettungsdienst, informiert die vorangemeldeten Personen, wenn Termine frei sind. Dies kann je nach Verfügbarkeit an Impfstoffen auch einige Wochen dauern. Impfungen sind nur nach Voranmeldung und nur mit Termin möglich.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Impfpass, Personalausweis und Arbeitgeberbestätigung für Beschäftige in priorisierten Bereichen. Bitte halten Sie auch den Ihnen genannten Termin ein und kommen nicht zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt.

Kann ich entscheiden, welchen der Impfstoffe ich erhalte?

Nein, dies hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab und ist eine ärztliche Entscheidung.

Straubing-Bogen