Coronavirus
Die Straubinger Stadtverwaltung ab 21. Dezember für den Besucherverkehr geschlossen

17.12.2020 | Stand 21.07.2023, 9:44 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund des bayernweiten Lockdowns und entsprechender Hinweise der Staatsregierung ist die Stadtverwaltung ab 21. Dezember für den Besucherverkehr geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis 10. Januar 2021.

Straubing. In dieser Zeit werden nur dringlichste Besucheranliegen bearbeitet, die keinen Aufschub dulden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich. Dies gilt auch für die Kfz-Zulassung.

Ein Großteil der Dienststellen ist geschlossen oder befindet sich ausschließlich im Bereitschaftsdienst. Ob bereits vereinbarte Termine stattfinden, ist mit der jeweiligen Dienststelle abzuklären.

Beim Standesamt finden bereits vereinbarte Termine, insbesondere Eheschließungen, statt. Neue Termine werden nur in zwingend notwendigen Fällen vergeben. Sterbefälle und Geburten, die über die Schließzeit anfallen, werden ausschließlich schriftlich bearbeitet. Das Standesamt ist telefonisch unter den gewohnten Telefonnummern zu erreichen.

Das Einwohnermeldeamt ist aufgrund eines Corona-Falls bereits geschlossen; alle bestehenden Termine wurden bzw. werden abgesagt. Eine telefonische Erreichbarkeit des Meldeamtes ist unter der Telefonnummer 09421/ 944-60222 gegeben.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren Geltolfinger Rennweg ist möglich. Hierzu ist eine Anmeldung unter der Rufnummer 09421/ 944-60277 erforderlich. Die Planunterlagen sind außerdem auch unter www.straubing.de verfügbar.

Die Poststelle ist – mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage – durchgängig besetzt. Zentrale telefonische Anlaufstelle ist die Vermittlung unter der Rufnummer 09421/ 944-0. Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Ämtern finden sich ab Freitag auf der Webseite der Stadt Straubing.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen. Wenn möglich, sollte man auf alternativen Wegen (Mail, Telefon) in Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern treten. Aufschiebbare Behördengänge sollten nach Möglichkeit ins neue Jahr verschoben werden.

Straubing-Bogen