Am 7. Dezember
Statt Bürgerversammlung – Straubings OB Markus Pannermayr bietet Video- und Telefon-Sprechstunde an

30.11.2020 | Stand 21.07.2023, 2:08 Uhr
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Gemäß der Gemeindeordnung ist eine Kommune grundsätzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten. Allerdings erscheint die Durchführung einer Bürgerversammlung als Präsenzveranstaltung im Hinblick auf die Belange des Infektionsschutzes derzeit als nicht vertretbar. Eine digitale Bürgerversammlung kann die formelle Verpflichtung nach der Gemeindeordnung nicht erfüllen.

Straubing. Das Bayerische Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass auf Bürgerversammlungen insbesondere aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen verzichtet werden kann. Bei einem Ausfall der Bürgerversammlung sollen Bürgerinnen und Bürger darüber informiert werden, auf welche alternative Art und Weise sie sich mit Anliegen an die Stadtverwaltung wenden können.

Die Stadt Straubing wird daher in diesem Jahr keine Bürgerversammlung mehr durchführen. Stattdessen findet zusätzlich zu den üblichen Kontaktmöglichkeiten am 7. Dezember von 19 bis 22 Uhr eine Telefon- und Video-Sprechstunde mit Oberbürgermeister Markus Pannermayr statt. Fragen und Anliegen, die in der Sprechstunde behandelt werden sollen, können bis spätestens 4. Dezember schriftlich (über ein Internet-Anmeldeformular, per Mail an hauptamt@straubing.de oder per Brief) an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Das Anmeldeformular und weitere Informationen sind auf www.straubing.de verfügbar. Der Absender kann entweder eine Telefonnummer angeben, unter der er während der Sprechstunde angerufen wird, oder eine Mail-Adresse, um ein persönliches Videotelefonat mit dem Oberbürgermeister zu führen. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Anfragenden wird die Sprechstunde weder aufgezeichnet noch im Internet übertragen.

Wie bisher besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich mit Anfragen an den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung zu wenden, die anschließend von den zuständigen Stellen schriftlich beantwortet werden.

Sofern es die Umstände bis dahin erlauben, plant die Stadt Straubing außerdem, im Jahr 2021 mindestens zwei Bürgerversammlungen durchzuführen.

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