Digitale Sitzung
CSU-Kreisvorsitzende diskutieren neues Infektionsschutzgesetz

20.11.2020 | Stand 21.07.2023, 1:36 Uhr
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Bundestagsabgeordneter Alois Rainer hat am Donnerstagabend, 19. November, die drei CSU-Kreisvorsitzenden aus seinem Wahlkreis kurzfristig zu einer Videokonferenz eingeladen.

Straubing. Neben der Vorbereitung der Bundestagswahl informierte der Bundestagsabgeordnete vor allem zu den Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Bundestagswahl soll nach einer Vorlage des Bundesinnenministeriums am 26. September 2021 stattfinden.

Emotional noch tief aufgewühlt erläuterte Alois Rainer den Kreisvorsitzenden Markus Pannermayr, Josef Zellmeier und Dr. Stefan Ebner die Verabschiedung des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes. Dies war nötig geworden, damit die Maßnahmen des Bundes und der Länder im Rahmen der Corona Pandemie auf hundert-prozentig rechtstaatlichen Grundlagen beruhen. Im Vorfeld hatte es bereits enorme Proteste gegeben, aber was am Mittwoch im Bundestag und um den Bundestag herum geschah, hatte der Haibacher Bundestagabgeordnete bis dato noch nicht erlebt. Dass in Berlin regelmäßig demonstriert wird, sei nichts Neues, so Alois Rainer. Aber mit welcher Aggressivität in dieser Woche dieses Grundrecht ausgeübt wurde und wie bewusst gegen die Coroan-Auflagen verstoßen wurde, das hätte eine ganz neue Dimension angenommen. Aber auch persönlich hatte er einige schlechte Erlebnisse. Dass sein Mail-Account durch Tausende von Mails fast gesprengt wurde, sei eine Sache, so Rainer. Bestürzend empfinde er vielmehr, dass zum Teil sehr beleidigende Mails – auch aus allen Teilen Niederbayerns – eingingen. Ein „No go“ sei zudem das Eindringen von Aktivisten in den Bundestag gewesen, was von AfD-Abgeordneten ermöglicht bzw. sogar befördert wurde. Mitarbeiter in den Büros und auch Abgeordnete auf den Gängen seien bedrängt, beschimpft und auch beleidigt worden.

Auf die Frage der Kreisvorsitzenden, ob das alte Infektionsschutzgesetz nicht ausreichend gewesen wäre, sagte Rainer, dass das aktuell geltende Gesetz ist nicht auf eine dauerhafte pandemische Lage ausgerichtet, sondern wurde mit Blick auf die Eindämmung regional und zeitlich begrenzter Ausbrüche von Infektionskrankheiten entwickelt. Angesichts der anhaltenden pandemischen Lage sei es richtig, das Infektionsschutzgesetz weiterzuentwickeln und für mehr Rechtssicherheit und systematischere Kontrolle zu sorgen.

Auf die Frage der Impfpflicht antwortete Rainer, dass das Gesetz weder eine Pflicht noch einen Immunitätsausweis vorsehe. Auch die Privatsphäre sei weiterhin ausreichend geschützt. Das Gesetz enthält keine Regelung zum Eindringen in die Privatsphäre. Die geltenden Betretungsrechte bleiben wie gehabt in den Polizeiaufgabengesetzen der Länder geregelt.

Im zweiten Teil der Konferenz wurde der der Ablauf der Wahlen für die Aufstellung des Bundestagskandidaten besprochen. Die Infektionslage lasse derzeit nicht zu, dass Wahlen in den Ortsverbänden stattfinden. Sobald das Infektionsgeschehen die kritischen Werte unterschreiten sollte, werde man so schnell wie möglich mit den Delegiertenwahlen beginnen. Je nach Lage sollen dann im März aber spätestens Anfang April die Kreisversammlungen abgehalten werden. Für die Aufstellung des Bundestagskandidaten wird der Zeitraum Ende April 2021 angepeilt.

Wichtig sei im Moment, so waren sich alle Beteiligten einig, dass die hohe Zahl der Covid19-Infektionen auch im Bundeswahlkreis Straubing drastisch reduziert werden müssten. Das gehe nur, so Markus Pannermayr, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Auflagen halten und die so genannten AHA-Regeln beachten. Dann sei man zuversichtlich, dass einem friedlichen und fröhlichen Weihnachtsfest im gewohnten Familienkreis nichts entgegen stehe.

Straubing-Bogen