Straubing
Neuer Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten

16.11.2020 | Stand 24.07.2023, 22:19 Uhr
−Foto: n/a

Laut Mitteilung des Bayerischen Sozialministeriums gilt seit Donnerstag, 12. November, ein neuer Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten. Der bisherige Drei-Stufen-Plan ist damit außer Kraft gesetzt. Damit entfällt auch die hierzu von der Stadt Straubing erlassene Allgemeinverfügung vom 5. November.

Straubing. Über den neuen Rahmenhygieneplan hinausgehende Anordnungen sollen nur mehr bezogen auf ein konkretes Ausbruchsgeschehen erfolgen. Auch der neue Rahmenhygieneplan sieht feste Gruppen mit zugeordnetem Personal vor. Im Gleichklang mit den Regelungen für die Schulen gilt für Schulkinder und Personal im Hort und in der Heilpädagogischen Tagesstätte eine grundsätzliche Maskenpflicht. Laut Rahmenhygieneplan kann Schülerinnen und Schülern in Ausnahmefällen gestattet werden, die Mund-Nasen-Bedeckung in den Mehrzweck- und Therapieräumen sowie in den Außenbereichen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand gesorgt ist. Ferner kann Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gewährt werden, während einer Stoßlüftung für die Dauer der Stoßlüftung und während der Pausen, wenn gelüftet wird, am Sitzplatz die Mund-Nasen-Bedeckung abzunehmen.

Kranke Kinder bis zum Schulalter mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Corona-Testergebnis oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt.

Ein Besuch der Kindertagesbetreuung auch ohne negatives Testergebnis oder ärztliches Attest ist bei Kindergarten- und Grundschulkindern möglich, sofern nur leichte und nicht fortschreitende Symptome (wie zum Beispiel Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) vorliegen.

Ausführliche Informationen finden sich im Internet unter www.stmas.bayern.de. Das städtische Jugendamt hat alle Träger und Einrichtungen bereits über die neuen Regelungen informiert.

Straubing-Bogen