Wahlrecht
Gesetzentwurf der Koalition nur ein „ausgekungelter Minimalkompromiss“

22.09.2020 | Stand 20.07.2023, 22:47 Uhr
−Foto: n/a

„Was Union und SPD heute vorgelegt haben, wird den Bundestag nicht wirklich verkleinern und das Ergebnis der nächsten Bundestagswahl zugunsten einzelner Parteien verzerren. Die Koalition hat durch ihre jahrelange Blockade beim Wahlrecht wichtige Zeit verschwendet und legt jetzt kurz vor Ende der Wahlperiode einen ausgekungelten Minimalkompromiss vor“, so die vernichtende Bilanz von Grundl zur Diskussion im Deutschen Bundestag zum Gesetzesentwurf der Koalition zum Wahlrecht.

Straubing/Berlin. Der niederbayerische Abgeordnete ist sich sicher, dass von einer Dämpfungswirkung, wie sie die Koalition verspricht, in Wahrheit keine Rede sein kann. Denn rechnet man die Vorschläge von Union und SPD mit dem Wahlergebnis von 2017, dann wäre der Bundestag immer noch weit über seiner Sollgröße. Noch eklatanter werde es, wenn man aktuelle Zahlen nimmt: Dann hätte der Bundestag 763 Mandate. Nach der kommenden Wahl wird der Bundestag sehr wahrscheinlich noch größer werden.

Neben „diesem Fehlen einer echten Verkleinerungswirkung“ ist für Grundl zudem „die Abkehr von den Grundregeln des Wahlrechts ein riesiger Fehler“. Denn zukünftig würden die Kräfteverhältnisse im Bundestag nicht mehr den abgegebenen Zweitstimmen entsprechen. Einzelne Parteien – höchstwahrscheinlich CDU und CSU – würden bevorteilt, da nicht mehr alle Überhangsmandate ausgeglichen werden. Es würden Szenarien möglich, in denen die Regierung zukünftig nicht durch die Mehrheit der abgegebenen Zweitstimmen gedeckt ist. „Damit findet eine Abkehr von anerkannten Wahlrechtsgrundsätzen statt“, betont Grundl.

„Mit dem Versuch eine Reform des Wahlrechts auf den Weg zu bringen sind Union und SPD kläglich gescheitert. Dem Bundestag liegt ein abstimmungsreifer Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken vor, der diese Ansprüche wahrt und umsetzbar ist. Eine Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass unser Vorschlag dem bewährten personalisierten Verhältniswahlrecht entspricht, verfassungsgemäß und fair ist und alle proportional gleichermaßen trifft. Im Übrigen ist kein guter Stil, wenn die Koalition jetzt ohne Verständigung mit allen demokratischen Fraktionen diese Wahlrechtsreform so auf den Weg bringt.“

Straubing-Bogen