Allgemeinverfügung
Die Stadt Straubing setzt auf ein Alkoholverbot im Bereich „Am Hagen “ und auf der „Bschlacht“

06.08.2020 | Stand 24.07.2023, 15:26 Uhr
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Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die kreisfreien Städte und Landkreise nachdrücklich darauf hingewiesen, an einschlägigen Örtlichkeiten ihrer jeweiligen Zuständigkeit Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu prüfen. Die Erfahrung zeige, dass insbesondere gemeinsamer Alkoholkonsum innerhalb größerer Menschenansammlungen zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektionsschutzregeln und damit zu einer erheblichen Ansteckungsquelle führe.

Straubing. Die Stadt Straubing erlässt daher in Absprache mit der örtlichen Polizei und dem staatlichen Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung, nach der es in der Zeit vom 7. bis einschließlich 17. August untersagt ist, auf dem Großparkplatz Am Hagen sowie auf der „Bschlacht“ alkoholische Getränke zu konsumieren oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, soweit diese Getränke zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

Im Bereich der „Bschlacht“ hat sich in den vergangenen Wochen ein Partygeschehen entwickelt, bei dem die geltenden Hygieneregelungen erheblich missachtet wurden. Für die Zeit des abgesagten Gäubodenvolksfestes ist damit zu rechnen, dass es dort sowie auf dem eigentlichen Festgelände „Am Hagen“ verstärkt zu Zusammenkünften mit Alkoholkonsum kommt. Über die bereits in städtischen Satzungen bestehenden Regelungen hinaus, ermöglicht es die Allgemeinverfügung, nicht erst nach den ersten alkoholbedingten Handlungen einzugreifen, sondern schon von Beginn an die mit Alkohol begleiteten Feiern abzuwenden.

Der gesamte Text der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (39. Ausgabe vom 6. August, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

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