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Die Stadt Straubing weist auf das Widerspruchsrecht gegen die Eintragung im neuen Adressbuch hin

25.06.2020 | Stand 03.08.2023, 18:54 Uhr
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Voraussichtlich im November dieses Jahres wird vom Adressbuchverlag Ruf in Zusammenarbeit mit der Stadt Straubing das Straubinger Adressbuch neu herausgegeben. Das Adressbuch dient als Nachschlagewerk für die Öffentlichkeit und gibt Auskunft über alle Einwohner sowie Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände und Gewerbetreibende.

Straubing. Adressbuchverlagen darf Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden. Jeder Bürger hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch muss bis spätestens 7. September schriftlich bei der Stadt Straubing, Einwohnermelde- und Personenstandswesen, Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, per Mail an meldeamt@straubing.bayern, per Fax an 09421/ 944-60254 oder während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht durch persönliche Vorsprache eingereicht werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Adressbuchverlage gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen, außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgenden Wiederzuzugs, nicht erneuert werden.

Firmen, Handel- und Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die im Firmen-/Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen, müssen dies bis spätestens 13. Juli dem Adressbuchverlag Ruf schriftlich (Postfach 150103, 80042 München), per Mail an info@ruf-verlag.de oder per Fax an 089/ 544183-38 mitteilen. Gleiches gilt bei Änderungen seit Erscheinen des letzten Adressbuchs oder Anträgen auf erstmaligen Eintrag.

Darüber hinaus werden Behörden, öffentliche Institutionen, Vereine, Verbände und Organisationen, die in das Adressbuch aufgenommen werden wollen und bisher nicht eingetragen waren, gebeten, sich bezüglich des gewünschten Eintrages bis spätestens 13. Juli an die Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht zu wenden.

Straubing-Bogen