Politik
Straubinger SPD freut sich über Verbesserung bei Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

21.06.2020 | Stand 03.08.2023, 11:58 Uhr
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Der SPD-Stadtrat Peter Stranninger, neuer Verwaltungsrat der Stadt Straubing für Menschen mit Behinderung, freut sich über den aktuellen Beschluss der Bundesregierung. Denn die Situation für die Werkstattbeschäftigten, durch die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Betretungs- und Betreuungsverbote, hat sich deutlich verschlechtert.

Straubing. Den zahlreichen Betroffenen kann der so genannte Steigerungsbetrag von Seiten der Werkstätten nicht mehr ausgezahlt werden, mit der unerfreulichen Folge für die meisten Werkstattbeschäftigte spürbare finanzielle Einbußen hinnehmen müssten, so Stranninger. Als zuständiger Verwaltungsrat der Stadt Straubing sind Stranninger die berechtigten Forderungen aller Werkstattbeschäftigten besonders wichtig. Dabei sei es unstrittig, „dass diese Krise viele Beschäftigte in den Werkstätten betrifft, wobei sich außerdem nicht selten der Alltag und die Tagesstruktur der Werkstattbeschäftigten erheblich verändert hat und noch weiter ändern könnte“, erinnert Stranninger, wobei damit auch finanzielle Einbußen für die Werkstattbeschäftigten verbunden sein könnten. Für Stranninger ist es dabei „ein gewisser Lichtblick, dass nun die Bundesregierung beschlossen hat, die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zu ändern, damit die Integrationsämter der Länder zusätzliche Leistungen an die Werkstätten erbringen können, um pandemiebedingte Entgeltausfälle der Werkstattbeschäftigten belastbar zu kompensieren“.

Der Bund, so Stranninger, verzichte dafür einmalig in diesem Jahr auf zehn Prozentder Ausgleichsabgabe, um den Integrationsämtern die entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Länder müssen in diesem Jahr also nur zehn statt der üblichen 20 Prozent der Ausgleichsabgabe an den Bund weiterleiten. Dadurch stehen den Integrationsämtern der Länder in diesem Jahr mehr Gelder zur Verfügung. Stadtrat Peter Stranninger geht ferner davon aus, dass dies rund 70 Millionen Euro sein werden.

Außerdem wird § 14 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) so ergänzt, dass die Integrationsämter der Länder die Mittel aus der Ausgleichsabgabe einmalig dazu verwenden können, um die Entgeltverluste der Werkstattbeschäftigten zumindest teilweise zu kompensieren.

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