Verkehr
Die Stadt Straubing informiert zur Einführung von Bewohnerparkplätzen im Bereich „Am Platzl“

27.05.2020 | Stand 04.08.2023, 19:11 Uhr
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Ab 1. Juni werden in Straubing für den Bereich „Am Platzl“ probeweise Bewohnerparkplätze eingerichtet.

Straubing. Diese ermöglichen es den Anwohnern, die im Bereich Theresienplatz Südseite und den angrenzenden Nebengassen sowie Am Platzl wohnen, jeweils werktags von 18 bis 9 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags bevorrechtigt zu parken. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dort in diesen Zeiten das Parken nicht erlaubt.

Einen Bewohnerparkausweis kann erhalten, wer im Geltungsbereich der Bewohnerparkregelung wohnt und dort mit Hauptwohnsitz (bzw. Firmensitz) gemeldet ist und wer ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat oder wem ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (zum Beispiel Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde und wer nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügt. Bei Firmen kann nur der Inhaber bzw. der Geschäftsführer einen Ausweis erhalten. Die Zuteilung ist auf maximal einen Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt. Anträge können mit dem entsprechenden Formblatt ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Hagen 59, 94315 Straubing, gestellt werden. Formulare können auch unter der Mail-Adresse strassenverkehr@straubing.de angefordert werden oder stehen als Download uter www.straubing.de zur Verfügung.

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