Bitte aus dem Geiselhöringer Rathaus
„Verzichten Sie auf nicht dringende Amtsbesuche!“

17.03.2020 | Stand 03.08.2023, 13:29 Uhr
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Die Stadt Geiselhöring bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ab sofort auf nicht dringend notwendige persönliche Dienstgeschäfte im Rathaus der Stadt Geiselhöring zunächst bis 19.04.2020 zu verzichten, um angesichts der derzeit herrschenden Corona-Pandemie die direkten Kontakte zu begrenzen.

Geiselhöring. Die Stadt Geiselhöring empfiehlt dies sowohl zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch zur Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wer keine dringende Angelegenheit hat oder diese auch per Telefon (09423/9400-0), Mail (siehe Homepage www.geiselhoering.de) oder auf dem Postweg erledigen kann, den bitten wir, auf den persönlichen Besuch im Rathaus zu verzichten!

Zudem gilt ab Montag, 16. März, eine neue Dienstanweisung für das Rathaus der Stadt Geiselhöring:

Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung (Husten, Fieber) aufweisen, dürfen das Rathaus nicht betreten. Eine Ausnahme ist nur auf Vorladung erlaubt.

Personen, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person waren, dürfen das Rathaus nicht betreten.

Bei Vorsprachen von Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung aufweisen, braucht von den Beschäftigten der Stadt Geiselhöring das Anliegen nicht behandelt werden. Die Personen werden höflich aufgefordert, das Amtsgebäude zu verlassen.

Schließung städtischer Einrichtungen

Um ein Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, schließt die Stadt Geiselhöring ab sofort, bis voraussichtlich 19. April, die Labertalhalle/Mehrzweckhalle sowie das Schulgebäude der Grund- und Mittelschule. Gleiches gilt für alle städtischen Freizeiteinrichtungen wie Sportplätze, Bolzplätze, Spielplätze sowie sämtliche Vereins- und Jugendheime im Eigentum der Stadt Geiselhöring. Die Hallenbadsaison 2019/2020 wurde mit sofortiger Wirkung beendet. Die Stadt- und Pfarrbücherei bleibt in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist bis zur Wiedereröffnung der Stadt- und Pfarrbücherei nicht möglich. Eine Verlängerung aller Ausleihen erfolgt automatisch bis zwei Wochen nach der Wiedereröffnung. Säumnisgebühren werden nicht erhoben. Die derzeit geltenden Regelungen für die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin unverändert bestehen. Zusätzlich weist die Stadt Geiselhöring eindringlich auf alle derzeit geltenden Verfügungen der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 („Corona-Virus“) hin.

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